WayPoint
Waypoint Yacht Charter Croatia ist ein 1994 gegründetes Yachtcharterunternehmen in der malerischen kleinen Altstadt Rovinj, in der Nordadria, nur 50 km von Italien entfernt.
Wir begannen mit einer kleinen Basis, die sechs Boote sammelte. Im Laufe der Zeit haben wir uns entschieden, auf Wunsch unserer treuen Kunden und den Marktanforderungen hin, die Mitteladria zu erweitern. Trogir - kleine antike Stadt, auch "Klein-Venedig" genannt, unter dem Schutz der UNESCO, war der perfekte Ort, um eine neue Basis zu errichten. Um unseren Kunden einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten, haben wir uns entschlossen, unseren Kunden auch einen Einblick in die Schönheiten des südlichen Teils der Adria zu geben. Deshalb wurde die Basis in Dubrovnik abgedeckt. Unsere Flotten in Trogir und Dubrovnik wurden von Jahr zu Jahr größer und größer. Wir haben 31 Boote in Trogir und 12 Boote in Dubrovnik.
Da unser Hauptziel darin besteht, unseren Kunden Qualität und guten Service zu bieten, investieren wir jedes Jahr in die Wartung unserer Boote und die Bereitstellung neuer Dienstleistungen, die den Bedürfnissen unserer Kunden entsprechen. Um unsere Flotte jung, modern und attraktiv zu halten, bekommen wir jedes Jahr mehrere brandneue Boote in unsere Flotte.
Flughafentransfer
Nicht verfügbarFlughafen Shuttle
Nicht verfügbarParkplatz
Bezahlt - Bitte kontaktieren Sie den Betreiber für DetailsGepäckaufbewahrung
Nicht verfügbarWarteraum
Erhältlich im Büro des BetreibersDusche/Toilette
Verfügbar in den Marina-RäumlichkeitenTechnische Unterstützung
24/7 verfügbarGesprochene Sprachen
WayPoint - Alle Boote
WayPoint
I.Buchungsbedingungen
Vertragsparteien
Der Chartervertrag wird zwischen dem von GotoSailing.com vermittelten Charterer und dem Charterbetreiber abgeschlossen.
GotoSailing.com fungiert als Vermittler zwischen Charterbetreiber und Charterer und ist dafür verantwortlich, auf Vertrauensbasis die Zahlung für die vom Charterer gezahlte Chartergebühr zu erhalten und die erhaltene Zahlung dann an den Charterbetreiber weiterzuleiten.
p>Ab dem Zeitpunkt, an dem der Charterer die Inventarliste/das Übergabeprotokoll unterschrieben oder das Boot mit seiner Crew und dem Gepäck betreten hat, gilt das Boot als an den Charterer übergeben.
Pflichten des Charterbetreibers
Der Charterbetreiber verpflichtet sich, das Boot im Namen des Charterers in einwandfreiem Zustand und zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.
GotoSailing.com empfiehlt, dass Charterbetreiber eine angemessene Versicherung für ihre Charterdienste abschließen.
Charterbetreiber und GotoSailing.com empfehlen dem Charterer dringend, eine Kaution und eine Reiseversicherung abzuschließen.
Nichtverfügbarkeit des Bootes
Wenn der Charterbetreiber das Boot aufgrund von Seeuntüchtigkeit infolge eines Schadens, der während der vorherigen Charter entstanden ist, oder aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Kontrolle des Charterbetreibers liegt, nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellt, hat der Charterbetreiber das Recht, das Boot bereitzustellen Charterer mit einem mindestens gleichwertigen Boot, beispielsweise einem Boot mit der gleichen Anzahl an Liegeplätzen, oder die volle Chartergebühr zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzforderungen stehen dem Charterer in diesem Fall nicht zu. Die Höhe dieser Rückerstattung ist ein Prozentsatz der Chartergebühr und hängt von der tatsächlichen Zeit ab, in der das Boot nicht segeltauglich ist.
Pflichten des Charterers
Der Charterer erklärt ausdrücklich, dass er für das Führen eines Bootes in dem vertraglich vereinbarten Gebiet ausreichend qualifiziert ist, über einen gültigen Befähigungsnachweis verfügt und die zurückgelegten Seemeilen nachweisen wird.
p>Einige Reiseziele verlangen, dass der Charterer zusätzlich zu einer gültigen Skipperlizenz für das Charterland ein gültiges UKW-Fähigkeitszertifikat besitzt. Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst für spezifische Anforderungen.
Wenn der Charterbetreiber feststellt, dass der Charterer nicht ausreichend kompetent ist, um das Boot zu betreiben, behält sich der Charterbetreiber das Recht vor, vom Charterer zu verlangen, einen vom Charterbetreiber ausgewählten Skipper einzustellen, der vom Charterer bezahlt wird.
Der Charterer verpflichtet sich:
- das Boot nicht für den gewerblichen Transport von Personen und/oder Gütern zu verwenden
- das Boot nicht an Dritte zu übergeben oder zu vermieten
- das Boot nicht für den Transport von nicht angemeldeten zollpflichtigen Waren zu verwenden
- das Boot nicht an Wettfahrten teilnehmen oder, wenn er/sie beabsichtigt, an irgendeiner Sportveranstaltung, einem Rennen und/oder einer Regatta teilzunehmen, sollte er/sie vor Abschluss des Chartervertrags die Genehmigung des Charterbetreibers einholen
- die Anzahl der Personen an Bord des Bootes so zu begrenzen, dass die zulässige Personenzahl pro Boot nicht überschritten wird
- außer in Notfällen keine anderen Schiffe zu schleppen
- um ein Fahrtenbuch zu führen
- die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes einzuhalten
- im Falle eines Unfalls den Charterbetreiber und die zuständigen Behörden unverzüglich zu benachrichtigen und sicherzustellen, dass ein Unfallbericht erstellt wird.
Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen, auch wenn diese Nichteinhaltung nicht dem Charterer zuzurechnen ist, entbindet der Charterer den Charterbetreiber ausdrücklich von jeglicher Verantwortung gegenüber den See- und Zollbehörden für Klagen, Verfahren, Bußgelder und Beschlagnahmen.
Der Charterer haftet gegenüber dem Charterbetreiber für alle Handlungen und/oder Unterlassungen und deren Folgen. Der Charterer muss das Boot pfleglich behandeln und in gutem Zustand zurückgeben. Er haftet für alle Schäden am Boot, einschließlich seiner Ausrüstung und seines Zubehörs.
Vor Übernahme des Bootes hat der Charterer dessen Inventar zu überprüfen und sich vom einwandfreien Zustand des Bootes zu überzeugen. Alle Beschwerden müssen dem Charterbetreiber vor Unterzeichnung des Übergabeprotokolls und Beginn der Kreuzfahrt mitgeteilt werden. Nach Übergabe des Bootes auftretende oder vorhandene latente Mängel berechtigen den Charterer nicht zur Minderung des Charterpreises, außer in Fällen, in denen diese Mängel dem Charterer bereits bekannt waren oder dem Charterer aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. p>
Sonstige Pflichten des Charterers:
- die Crewliste mit der Wohnsitzbescheinigung zusammen mit der Bootsdokumentation für die gesamte Charterdauer aufzubewahren,
- obligatorische Kontrollintervalle für die Dauer der Fahrt einzuhalten,
- im Falle eines Abschleppens vor der Annahme von Hilfeleistungen einen Rettungspreis abzuschließen,
- alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden oder Abschleppen des Bootes zu vermeiden und das Boot in gutem Zustand zu halten,
- den Hafen nicht zu verlassen, wenn die vorhergesehene Windstärke stärker als 25 Knoten geschätzt wird oder wenn die Hafenbehörden ohne vorherige Zustimmung des Charterbetreibers ein Auslaufverbot erlassen haben,
- um unnötige Belastungen von Masten, Segeln und Tauen zu vermeiden, dh den Wetterbedingungen entsprechend zu segeln,
- die Navigationsroute sehr sorgfältig zu planen, um zu vermeiden, dass das Boot zwei Tage vor der Ankunft etwa 40 NM von der Check-out-Charterbasis entfernt ist,
- ohne vorherige Zustimmung des Charterbetreibers nicht nachts zu segeln,
- ohne vorherige Zustimmung des Charterbetreibers nicht alleine zu segeln,
- bei Unwettern (Sturmwind) die Charterbasis über den genauen Standort des Bootes zu informieren, um unnötiges Suchen nach dem Boot zu vermeiden,
- das Boot nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen zu betreiben und generell keine illegalen Drogen an Bord zu nehmen oder zu haben,
- keinen übermäßigen Lärm in Jachthäfen, Häfen und anderen Liegeplätzen zu machen,
- die Privatsphäre und das Nachtruherecht der Bewohner der benachbarten Boote und Häuser zu respektieren,
- Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel usw.) nicht ohne schriftliche Zustimmung des Charterbetreibers an Bord zu bringen
- alle anderen Bestimmungen zu respektieren, die oben nicht aufgeführt sind, aber in den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Charterbetreibers aufgeführt sind. Der Kunde gewährleistet die gemeinsame Verantwortung für alle Besatzungsmitglieder, namentlich Gäste an Bord. Alle Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde oder andere Besatzungsmitglieder an Bord die oben genannten Verpflichtungen nicht einhalten, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
- Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen, auch wenn diese Nichteinhaltung nicht dem Charterer zuzurechnen ist, entbindet der Charterer den Charterbetreiber ausdrücklich von jeglicher Verantwortung gegenüber den See- und Zollbehörden für jegliche Klagen, Verfahren, Bußgelder und Beschlagnahme. Der Charterer haftet für alle Handlungen und/oder Unterlassungen und deren Folgen gegenüber dem Charterbetreiber.
Der Charterer garantiert die gemeinsame Verantwortung für alle Besatzungsmitglieder an Bord. Alle Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Charterer oder andere Besatzungsmitglieder an Bord die oben genannten Verpflichtungen nicht einhalten, liegen in der alleinigen Verantwortung des Charterers.
Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen, auch wenn diese Nichteinhaltung nicht dem Charterer zuzurechnen ist, entbindet der Charterer den Charterbetreiber ausdrücklich von jeglicher Verantwortung gegenüber den See- und Zollbehörden für etwaige Klagen, Verfahren, Bußgelder und Beschlagnahme. Der Charterer haftet für alle Handlungen und/oder Unterlassungen und deren Folgen gegenüber dem Charterbetreiber.
Der Chartervertrag bleibt bis zur Rückgabe des Bootes in Kraft. Der Charterer verpflichtet sich, die bis zum Rückgabedatum aufgelaufenen zusätzlichen Chartergebühren zu zahlen.
Schaden am Boot
Im Falle einer Beschädigung des Bootes muss der Charterer den Charterbetreiber unverzüglich benachrichtigen.
Wenn der Schaden die weitere Nutzung des Bootes nicht verhindert, muss der Charterer rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, zum vereinbarten Rückgabehafen zurückkehren, damit die erforderlichen Reparaturen durchgeführt werden können und die nächste Charter wird nicht bewirkt.
Bei schwerwiegenden Schäden wie Auflaufen, Mastbruch oder ähnlichem muss der Charterer zunächst weitere Schäden verhindern, den Charterbetreiber unverzüglich benachrichtigen, die Anweisungen des Charterbetreibers abwarten und dann diesen Anweisungen folgen.
Das Abschleppen liegt in der Eigenschaft des Charterbetreibers. In jedem Fall, in dem das Abschleppen des Bootes erforderlich ist, muss der Charterer den Charterbetreiber informieren. Der Charterer kann nur im äußersten Notfall akzeptieren, von einem anderen Boot geschleppt zu werden. Der Charterer muss die Abschlepp- und/oder Bergungsgebühr mit dem Skipper des anderen Bootes vereinbaren, bevor er das Abschleppseil akzeptiert. Diese Gebühr darf die im internationalen Seerecht festgelegten Beträge nicht übersteigen.
Bei Beschädigung oder Verlust des Bootes oder seiner Ausrüstung trägt der Charterer die Kosten dafür; die Summe darf jedoch, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die Kaution nicht übersteigen. Der Verlust des Beiboots und/oder des Außenbordmotors ist nicht durch die Kautions- und Kaskoversicherung abgedeckt. Die Kaution wird erst zurückerstattet, wenn das Boot in ordnungsgemäßem Zustand am Abfahrtshafen zurückgegeben wurde. Im Falle einer notwendigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung wird die Kaution vorübergehend einbehalten und erst nach Vorlage aller Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten abgerechnet.
Abbruch der Reise - Rücklieferung des Bootes
Sollte die Reise – aus zwingenden Gründen – an einem anderen Ort als vereinbart beendet werden, müssen der Charterbetreiber und GotoSailing.com so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Der Charterer darf das Boot nur qualifizierten Besatzungsmitgliedern überlassen, bis der Charterbetreiber das Boot übernehmen kann. Wurde das Boot im Rückgabehafen in einwandfreiem Zustand übernommen oder unter Mitwirkung des Vercharterers an die nächste Crew übergeben, gilt das Boot als ordnungsgemäß übergeben.
Falls das gecharterte Boot vollständig funktionsunfähig ist, ist der Charterbetreiber nicht verpflichtet, für die verbleibende Charterdauer ein Ersatzboot bereitzustellen.
Nach der Rückgabe vereinbaren der Charterer und der Charterbetreiber ein Datum und eine Uhrzeit für die Rücklieferung des Bootes. Bei der Wiederanlieferung wird eine Inspektion durchgeführt und eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die ordnungsgemäße Rücklieferung gilt als erfolgt, wenn diese vom Charterbetreiber bestätigt wurde.
Die Rückkehr zum vereinbarten Hafen ist obligatorisch. Eine Unterlassung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse hat auf diese Verpflichtung keinen Einfluss. Das Boot muss zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben werden. Bei schuldhaftem Verzug ist der Vercharterer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
Segelgebiet
Falls der Charterer außerhalb des unten angegebenen ausgewiesenen Segelgebiets segeln möchte, ist der Charterer verpflichtet, GotoSailing.com und den Charterbetreiber vor der Buchungsbestätigung über ihre Absichten zu informieren. Dies muss erfolgen, damit das Boot für diesen Anlass versichert und registriert werden kann, und gleichzeitig werden dem Charterer die angegebenen zusätzlichen Versicherungs- und Registrierungskosten sowie alle zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, die dem Charterbetreiber aufgrund dieser Anfrage entstehen können . In solchen Fällen ist es dem Charterbetreiber auch möglich, eine höhere Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Charterer stimmt hiermit zu, dass der Charterer, wenn er außerhalb des ausgewiesenen Segelgebiets segelt, bereit sein sollte, die Wartung und Reparatur des Bootes selbst und auf eigene Kosten zu organisieren, wie dies üblicherweise die Wartungs- und Interventionsdienste des Charterbetreibers tun diese Bereiche nicht abdecken. Der Charterbetreiber muss den Charterer in solchen Fällen über seine Verfahren informieren.
Crew-Liste und Ankunftsdetails
Der Charterer muss spätestens an den unten angegebenen Tagen vor dem ersten Chartertag eine korrekt ausgefüllte Crewliste einsenden. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Hauptvertragspartei für die Bootscharter ist und dass der Charterer für die anderen Besatzungsmitglieder an Bord verantwortlich ist. Außerdem wird empfohlen, vor dem ersten Chartertag eine voraussichtliche Ankunftszeit zusammen mit der Crewliste zu senden, damit das Basispersonal den Check-in-Vorgang so gut wie möglich abwickeln kann. Wenn der Charterer einen Transfer (z. B. vom Flughafen) gebucht hat, ist es obligatorisch, detaillierte Ankunfts- und Abfahrtsinformationen im Voraus zu senden, da die Anzahl der erforderlichen Tage unten angegeben ist.
Der Charterer ist für die Richtigkeit der in der Crewliste angegebenen Informationen verantwortlich, einschließlich der Gültigkeit aller Pässe, Visa, Lizenzen und anderer Ausweisdokumente. Charterer und andere Besatzungsmitglieder sind dafür verantwortlich, gegebenenfalls geeignete Visa für alle Länder zu erhalten, in die sie reisen. Der Charterer erkennt an, dass der Segelschein ein sehr wichtiges Dokument für Bareboat-Charter ist und dass er/sie rechtlich für seine Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit verantwortlich ist.
Übernahme des Bootes - Einschiffung/Check-in
Bei der Übernahme des Bootes ist der Charterer verpflichtet, dem Vertreter des Charterbetreibers einen verifizierten Beleg mit allen Daten des Charterers und dem Chartertermin mit Einsicht in das Originaldokument der Skipperlizenz zu übergeben. Außerdem müssen Ausweisdokumente (z. B. Reisepässe) aller an Bord befindlichen Gäste zur erneuten Prüfung der Besatzungsliste vorgelegt werden. Bei Übernahme des Bootes prüft der Charterer gemeinsam mit dem Vertreter des Vercharterers die Inventarliste und bestätigt mit seiner Unterschrift den Zustand des übergebenen Bootes. Dasselbe Verfahren wird mit den Instrumenten an Bord durchgeführt.
Sobald der Charterer bestätigt, dass das Boot und seine Ausrüstung in Ordnung sind, werden eventuelle Beschwerden des Charterers nicht akzeptiert. Wenn ein Teil des Bootes während der vorherigen Charter beschädigt wird oder verloren geht und wenn es unmöglich ist, die neuen Bootsteile vor dem Datum der neuen Charter zu beschaffen, und wenn ihr Verlust die Sicherheit der Navigation nicht ernsthaft beeinträchtigt, wird der Charterer dies nicht tun die Charter stornieren oder eine Minderung des Charterpreises verlangen können. Der Charterer erkennt an, dass solche Situationen die Folge von Schäden sind, die von einem früheren Charterer verursacht wurden, und weder von GotoSailing.com noch vom Charterbetreiber kontrolliert werden.
Im Mittelmeer sind die meisten Charterperioden immer von Samstag bis Samstag, aus einem Grund - Optimierung der Fahrpläne. Der Check-in erfolgt in der Regel am Samstagnachmittag. Der Manager der Charterbasis wird Sie oft bitten, in der folgenden Woche am Freitagabend zum Hafen zurückzukehren, um am Samstagmorgen für die Ausschiffung bereit zu sein. Das technische Team und das Reinigungsteam müssen das Boot dann für die folgenden Kunden vorbereiten. Die wöchentliche Charter/Anmietung wird um einen halben Tag verkürzt, um der Basis etwas Zeit zu geben, zwischen jeder Charter/Anmietung einzugreifen. In anderen Destinationen dauert die Charter/Anmietung nicht unbedingt sieben Tage oder Samstag bis Samstag und die Einschiffung findet normalerweise am späten Nachmittag statt, die Ausschiffung findet normalerweise am Morgen statt. Bitte überprüfen Sie unten die Check-in- und Check-out-Zeiten.
Die Marinagebühr am ersten und letzten Tag des Charterzeitraums ist in der Chartergebühr enthalten. Zusätzliche Informationen zu anderen Tagen erhalten Sie beim Check-in.
Übernahme des Bootes - Ausschiffung/Check-out
Bei Rückgabe des Bootes und erneuter Überprüfung des Bootes anhand der Inventarliste ist auch der Kraftstofftank zu prüfen. Wenn der Kraftstofftank nicht voll ist, stellt der Charterbetreiber dem Charterer in der Regel den Kraftstoff (berechnet nach dem maximalen Motorverbrauch für bestimmte Motorstunden) zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung. Wenn während der Untersuchung des Bootes Schäden festgestellt werden, muss der Charterer den Schaden bezahlen, wie im Abschnitt „Kaution“ angegeben. Wenn das Boot andererseits in gutem Zustand und mit vollem Kraftstoff- und Wassertank zurückgegeben wird, sollte die gesamte Kaution vom Charterbetreiber an den Charterer zurückerstattet werden. Bitte überprüfen Sie die Buchungsunterlagen auf Check-in- und Check-out-Zeiten.
Wenn der Charterer das Boot zu einem Hafen zurückbringt, der nicht im Vertrag als Zielhafen angegeben ist, hat der Charterer alle Kosten für den Transport des Bootes zum Zielhafen zu tragen, einschließlich aller Vergütungskosten für den nächsten Charterer des Bootes , zuzüglich einer Strafgebühr von 5.000 Euro pro Tag für jeden Tag, der erforderlich ist, um das Boot in seinen Bestimmungshafen zurückzubringen.
Ein Verspäten des Zeitplans aufgrund von Wetterbedingungen ist nicht gerechtfertigt, da es notwendig ist, das Boot in den letzten 48 Stunden vor Charterende in angemessenem Abstand von der Charterbasis zu halten. Wenn der Charterer aus irgendeinem Grund die Charter verlängern möchte, sollte er GotoSailing.com und den Charterbetreiber unverzüglich über seine Absichten informieren. Charteroperator oder GotoSailing.com teilen im Gegenzug dem Charterer mit, ob die gewünschte Verlängerung möglich ist oder nicht. Wenn die Verlängerung möglich und bestätigt ist und der Charterer dafür bezahlt hat, organisiert GotoSailing.com alle notwendigen Formalitäten für zusätzliche Tage wie Verlängerung der Buchung, Verlängerung der Crewliste usw.
Spezielle Richtlinien, besondere Bedürfnisse, Anmietung eines Skippers, einer Hostess, eines Kochs oder einer anderen professionellen Crew, zusätzliche Dienstleistungen und Waren
Normalerweise muss das Boot in der Bootscharterbranche mit vollem Kraftstoff- und Wassertank übergeben und im selben Zustand an die Charterbasis zurückgegeben werden - mit vollem Kraftstoff- und Wassertank. Aufgrund der Tatsache, dass Boote teures Eigentum sind und ein gewisses Maß an Fähigkeiten erfordern, um sie zu bedienen, kann der Charterbetreiber den Charterer (oder seinen Skipper) bitten, seine Navigationsfähigkeiten in Anwesenheit eines Vertreters des Charterbetreibers zu demonstrieren. Die Kosten für die Vorführung – falls sie stattfinden sollte – gehen zu Lasten des Charterers und die für die Erprobung aufgewendete Zeit ist in die Charterdauer des Bootes einzurechnen. Wenn der Charterbetreiber feststellt, dass der Charterer (Skipper) nicht ausreichend qualifiziert ist, stellt der Charterbetreiber einen professionellen Skipper ein und die Kosten für einen solchen Service werden vom Charterer auf der Grundlage der aktuellen Preisliste bezahlt. Lehnt der Charterer den zugewiesenen Skipper ab, wird ihm das Auslaufen untersagt, der Chartervertrag wird sofort gekündigt und der gezahlte Betrag wird ohne Anspruch auf Erstattung einbehalten.
Besondere Bedürfnisse
Wenn Sie spezielle Bedürfnisse wie ein rollstuhlgerechtes Boot haben, müssen Sie sich an den Kundendienst oder den Charterbetreiber wenden und sicherstellen, dass spezielle Bedürfnisse erfüllt werden können. Dies muss vor der Buchung des Bootes erfolgen. Jede Anfrage nach der Buchung unterliegt den Buchungsbedingungen des jeweiligen Charterbetreibers. Bitte beachten Sie, dass alle Sonderwünsche von der Verfügbarkeit abhängen und nicht garantiert werden können. Abhängig von den Richtlinien des jeweiligen Charterbetreibers kann Ihre Reservierung ohne Rückerstattung storniert oder geändert werden, wenn besondere Bedürfnisse nicht erfüllt werden können. Falls verfügbar, wird Ihre Anfrage vor Ihrer Buchung bestätigt.
Anmietung eines Skippers, einer Hostess, eines Kochs oder einer anderen professionellen Crew
Wenn der Charterer einen Skipper und/oder einen Koch und/oder eine Hostess und/oder eine andere professionelle Besatzung an Bord benötigt, muss dies während des Buchungsvorgangs angegeben werden. Wenn der Charterer keinen Skipper benötigt, muss die Kopie seines/ihres Skipperscheins anlässlich der Buchung des Bootes zur Genehmigung und Überprüfung gesendet werden. Wenn die Lizenz nicht vom Charterbetreiber genehmigt wird, ist der Charterer verpflichtet, einen professionellen Skipper zu engagieren.
Für einige Boote kann der Charterbetreiber unabhängig von den Lizenzen des Charterers angeben, dass ein professioneller Skipper und/oder andere professionelle Besatzungsmitglieder obligatorisch sind. Dies wird während des Buchungsvorgangs angezeigt. Der Charterer und die anderen Besatzungsmitglieder des Charterers an Bord sollten die Besatzung des Bootes mit angemessenem professionellen Respekt behandeln und ihnen eine angemessene tägliche Ruhezeit gewähren. Gemäß den üblichen Charterstandards ist der Charterer für die Verpflegung der Crew während der gesamten Charterdauer finanziell verantwortlich.
Zusätzliche Dienstleistungen und zusätzliche Waren/Ausrüstung (Value Added Features oder Extras)
Extras (z. B. Skipper, Gennaker, Hilfsmotor, One-Way-Optionen, Transfers usw.), für die eine zusätzliche Zahlung gemäß der gültigen Preisliste des Charterbetreibers zu leisten ist, müssen vom Charterer angefordert und akzeptiert werden Charterbetreiber vor der Buchungsbestätigung. Der Charterer kann auch nach der Buchungsbestätigung zusätzliche Extras verlangen. In diesem Fall wird der Charterbetreiber angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Bereitstellung der neu angeforderten Extras zur Zufriedenheit des Charterers zu organisieren, und wird den Charterer darüber informieren, ob es möglich ist, die Buchungsbedingungen mit den neuen Extras zu ändern oder nicht. Der Charterer erkennt an, dass der Charterbetreiber zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet ist, neu angeforderte Extras bereitzustellen. Spätestens alle Extras müssen von beiden Seiten bis spätestens die unten angegebene Anzahl von Tagen vor Beginn des Chartertermins schriftlich bestätigt werden.
Versicherung
Das Boot und seine Ausrüstung sind vom Charterbetreiber versichert. Die Haftung des Charterers ist auf die Höhe der auf den Buchungsunterlagen ausgewiesenen Kaution beschränkt. Die Versicherung deckt keine Schäden und Verletzungen Dritter ab. Der Charterbetreiber und GotoSailing.com empfehlen dem Charterer dringend, die erforderliche Kaution, Yachtcharter und Reiseversicherung abzuschließen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Charterbetreibers.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall jedoch gegenseitig verpflichtet, diese unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
II. Stornierungen durch den Charterbetreiber
Wenn die Buchung vom Charterbetreiber aus Gründen wie schweren Schäden am gebuchten Boot oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die das Boot betreffen, storniert wird, kann der Charterbetreiber dem Charterer Folgendes anbieten:
- Buchung eines anderen Bootes ähnlicher Größe und mit ähnlichen Eigenschaften, falls möglich oder
- eine Rückerstattung aller vom Charterer für das Boot erhaltenen Beträge
Der Charterer erkennt an, dass in Fällen, in denen das Boot während früherer Charter oder infolge von Ereignissen wie höherer Gewalt schwer beschädigt wurde, weder der Charterbetreiber noch GotoSailing.com objektiv schuldig sind und der Charterer daher bestrebt sein wird, kooperativ zu sein unter den gegebenen Umständen eine angemessene Alternativlösung zu finden.
III. Stornierungen durch den Charterer
- Wenn die Buchung vom Charterer aus anderen Gründen als höherer Gewalt storniert wird:
- Der Charterer muss die Stornogebühr wie oben beschrieben bezahlen.
- %10 der Chartergebühr müssen als Bearbeitungsgebühr für jede Stornierung zusätzlich zur Stornierungsgebühr bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühr darf nicht weniger als 400 Euro und mehr als 600 Euro betragen.
- Wenn der Charterer eine Crew (Skipper/Hostess/Koch oder andere professionelle Crew) anfordert und die Buchung zwischen 1 und 45 Tagen vor dem ersten Chartertag storniert, werden zusätzlich 30% der vereinbarten Crewgebühr fällig Stornogebühr für Charter
- Wird die Buchung vom Charterer aufgrund höherer Gewalt storniert, gelten die besonderen Stornobedingungen des Charterbetreibers. Der Charterbetreiber kann einen Gutschein ausstellen, erstatten oder eine andere Lösung gemäß den Bedingungen dieses Tages vorschlagen. Alle Fälle höherer Gewalt werden von Fall zu Fall bewertet, und die getroffenen Entscheidungen können nicht als Präzedenzfall für andere Ereignisse verwendet werden.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung muss entweder per Bankkarte oder Banküberweisung erfolgen. Bei Banküberweisung muss der Charterer den in der Beschreibung der Zahlung angegebenen Buchungscode angeben. Der Charterer muss nach der Zahlung eine Kopie der Banküberweisung per E-Mail an GotoSailing.com senden.
Bei Boots- und/oder Kabinenbuchungen mit Kreditkarte wird Ihre Kreditkarte von GotoSailing.com bei der Reservierung und Bestätigung der Buchung mit dem vollen Preis belastet. Bitte überprüfen Sie die Buchungsdetails sorgfältig auf solche Umstände, bevor Sie Ihre Reservierung vornehmen.
Bei Buchungen mit Zahlung per Banküberweisung kann der Charterer eine Zahlung per Banküberweisung vornehmen, um ein Boot zu reservieren. In diesem Fall wird die Kreditkarte des Charterers oder ein anderes Zahlungssystem mit einem nicht erstattungsfähigen Betrag von 10 % der gesamten Chartergebühr belastet, bis der Charterer den Rest der Gebühr innerhalb von 3 (drei) auf das Bankkonto von GotoSailing.com überweist. Arbeitstage. Wenn die Banküberweisung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgt, wird die Reservierung des Bootes ohne Rückerstattung storniert.
V. Kaution
Die Kaution ist ein Betrag, den der Charterer als Kaution für Schäden hinterlässt, die der Charterer am Boot verursachen kann. Es ist vollständig erstattungsfähig und wird am Ende der Charter zurückerstattet, wenn keine Schäden verursacht wurden. Es ist möglich, die Kaution zu versichern, indem Sie einfach den Anweisungen auf der Buchungsseite folgen.
Wenn Charterer eine Buchung vornehmen und Charterbetreiber eine Buchung annehmen, schließen sie direkt miteinander einen Vertrag ab. GotoSailing.com ist und wird weder Partei noch anderer Teilnehmer an einem Vertragsverhältnis zwischen Charterern und Charterbetreibern, noch ist GotoSailing.com ein Versicherer oder Vermittler zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Charterer und Charterbetreiber.
Die Kaution ist vor Einschiffung auf das Boot direkt an den Charterbetreiber zu zahlen. Die Details der Zahlungsmethode finden Sie in der rechten Spalte und auch in Ihrer Bestätigungs-E-Mail. Nach Abschluss des Charters wird dem Charterer die gesamte Kaution zurückerstattet, es sei denn, es sind Schäden am Boot oder Ausrüstungsverlust aufgetreten.
Wenn jedoch Schäden aufgetreten sind, wird die Kaution teilweise oder vollständig vom Charterbetreiber einbehalten, je nach Größe des Schadens. Einige typische Praktiken sind wie folgt:
- Spezifische Schäden an Ihrem Boot (z. B. vom Charterer verursachte Brüche oder Verstopfungen)
- Durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden
- Wenn es zu einer Grundberührung gekommen ist und ein Taucher unter dem Boot nach Schäden suchen muss
- Das Boot nicht rechtzeitig zum vertraglich vereinbarten Yachthafen zurückbringen
- Durch Dritte verursachte Schäden, bei denen Sie den Vorfall nicht ordnungsgemäß gemeldet haben
- Im Falle eines größeren Schadens wird die Kaution in voller Höhe einbehalten und der Charterer hat kein Recht auf Rückgabe.
- Im Falle eines kleineren Schadens wird der Charterbetreiber den Betrag einbehalten, der für die Reparatur und den Kauf von beschädigter oder verlorener Ausrüstung benötigt wird, die Deckung der Interventionskosten und/oder Bearbeitungskosten. In diesem Fall wird der Rest der Kaution an den Charterer zurückerstattet.
- Falls das Boot aufgrund der Schäden nicht in der Lage ist, zum nächsten Charter zu gehen, wird die volle Kaution einbehalten, da der Charterbetreiber Kosten im Zusammenhang mit der Bedienung des nächsten Kunden hat. Die Zahlung einer Kaution ist auch dann obligatorisch, wenn der Kunde einen professionellen Skipper vom Charterbetreiber anstellt. In einem solchen Fall kann die Kaution nicht zur Deckung der Kosten verwendet werden, die durch Fahrlässigkeit des Skippers, schlechten Betrieb des Bootes oder seiner Ausrüstung entstanden sind. Falls der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Verhaltensweisen wie Segeln unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Segeln im Alleingang oder zu verbotenen Zeiten oder außerhalb genehmigter Gebiete oder Teilnahme an Regatten ohne schriftliche Genehmigung entstanden ist Charteroperator oder ähnlich schwerwiegende Verstöße haftet der Kunde in der Regel auch über die Höhe der Kaution hinaus, einschließlich Reparaturkosten und Entschädigungen für entgangene Chartereinnahmen in den nächsten Wochen.
- Dem Charterer werden keine Kosten für Brüche in Rechnung gestellt, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
VI. Änderungen und Modifikationen
Wenn der Charterer innerhalb von 10 Tagen nach dem ersten Chartertag eine geringfügige Änderung der Buchungsdetails der Charter (z. B. Namensänderung oder ähnliches) beantragt, sind Änderungen möglich; für die letzten 10 Tage vor dem ersten Chartertag sind keine Änderungen garantiert.
Wenn der Charterer eine wesentliche Änderung des Charterzeitraums des gebuchten Bootes und/oder eine Änderung des Bootes oder der Basis oder eine andere wesentliche Änderung beantragt, behält sich der Charterbetreiber das Recht vor, die Stornierung der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen . Andererseits kann der Charterbetreiber die angeforderte Änderung akzeptieren, ohne dem Charterer die Stornierung der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Wenden Sie sich bei größeren Änderungen bitte an den Kundendienst.
VII. Anwendbares Recht
Sowohl Charterbetreiber als auch Charterer sind jederzeit an die örtlichen Gesetze und Vorschriften gebunden. Dinge, die in bestimmten Ländern legal sind, können in anderen illegal sein. Sie sollten geltende Beschränkungen prüfen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie lokale Gesetze für Ihre Bootslisten und Charterdienste auf GotoSailing.com gelten, müssen Sie sich rechtlich beraten lassen
Segelrevier
Das Segelrevier ist mit einem Radius von 70 Seemeilen von den Basiskoordinaten für einwöchige Charter begrenzt.
Stornierungsgebühren
Verbleibende Zeit zum Chartern | Stornierungsgebühr |
≥ 49 Tage | 60 % |
49 ≥ 0 Tage | 100 % |
Details zur Crew-Liste
10 Tage vor dem ersten Chartertag muss der Charterer eine ordnungsgemäß ausgefüllte Crewliste senden.Weitere wertvolle Leistungen gegebenenfalls
10 Tage vor Charterantritt ist es verbindlich, detaillierte Informationen zur Ankunft und Abreise zu übermitteln, wenn der Charterer einen Transfer gebucht hat (z. B. vom Flughafen).Transferlisten Details gegebenenfalls
10 Tage vor dem Charterantritt müssen alle Angaben von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.Kautionszahlung
- Kreditkarte
Bewertungen
Un alto nivel de atención
Fuimos recibidos con un alto nivel de atención. Desde el transfer que nos procuraron, hasta el checkin en el barco, pasando por la gestión del equipo de tierra El barco estaba en perfectas condiciones y eso nos permitió conocer a fondo Korchula, Hvar, Brac, etc... See you soon!!
Very easy and straight forward
What a great experience we are not normally sailors but thought we would give it a try, we are so glad we did it was wonderful just my wife and I and a skipper. From the check in to the boat was seamless very easy and straight forward. I would suggest it to all. Great Trip