Als GotoSailing.com sind wir eine Partnerschaft mit Pantaenius eingegangen, um Ihnen zusätzliche Charterversicherungspakete für Ihre Buchungen bei uns anzubieten. Sie können eines der von Pantaenius angebotenen Charterversicherungspakete wählen, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Bitte beachten Sie, dass Reiserücktritte und Reiseabbrüche, soweit sie durch das Virus SARS-CoV-2 verursacht werden, bis auf Weiteres in der Reiserücktrittskostenversicherung ausgeschlossen sind. Es besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz für den Fall, dass die gecharterte Yacht wegen Zahlungsunfähigkeit der Yacht-Agentur oder des Vercharterers nicht zur Verfügung gestellt wird.
Bitte Beachten
Ein Versicherungsschutz wird ausschließlich für die private Nutzung der Yacht zu sportlichen oder Vergnügungszwecken gewährt; für bezahlte Skipper besteht somit keine Deckung. Das Paket kann daher online auch nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden.
Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben. Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK), in Italien bzw. Italienischer Staatsbürgerschaft sein, diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden.
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung direkt bei Pantaenius geltend machen. GotoSailing.com ist nicht der Versicherer und alle Ansprüche sollten direkt bei Pantaenius geltend gemacht werden.
Charter-Versicherungspakete
Kaution Plus
- Verschiedene Deckungssummen verfügbar
- Separat oder als Ergänzung zum Charterpaket abschließbar
- Pro Buchungsvorgang nur einmalig auswählbar. Bei höheren Kautionssummen, können Sie den Vorgang jedoch beliebig oft wiederholen.
- Der Abschluss ist bis zum Tag der Abreise möglich.
- Preis - Startpreis € 71.43
Alle Prämien verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer. Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
*Gilt für die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittskosten-Versicherung: mindestens 100.- Euro pro Person und Schadenfall, bei Krankheit 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens.
**Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz enthalten die Charterpakete aus versicherungstechnischen Gründen keine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Versicherungsprämien sind diesbezüglich angepasst.
Charterpakete im Detail
Sie wollen Ihren bevorstehenden Chartertörn absichern und haben bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Unfall-Versicherung abgeschlossen? Dann passt das Charterpaket Basis genau zu Ihrem Bedarf. Es beinhaltet zusätzlich zu der obligatorischen Skipper-Haftpflichtversicherung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie die Absicherung Ihrer Chartergebühr gegen das Insolvenzrisiko der Charteragentur.
Skipperhaftpflicht-Versicherung
- Versicherungssumme für Personen- und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschadenersatz: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Maximale Gesamtentschädigung: 10.000 €
- Charterpreis-Absicherung inklusive
Für diejenigen, die ihre Chartergebühr gegen die Insolvenz des Charterers absichern möchten: Das Charterpaket Silber. Jetzt mit einer Kautionsversicherung bis zu € 1.500
Skipperhaftpflicht-Versicherung
- Versicherungssumme für Personen- und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschadenersatz: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Maximale Gesamtentschädigung: 10.000 €
- Charterpreis-Absicherung inklusive
Kautionsversicherung
Sie suchen ein Rundum-Sorglos-Versicherungspaket für Ihren bevorstehenden Chartertörn und haben bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen? Dann wählen Sie Charterpaket Gold.
Skipperhaftpflicht-Versicherung
- Versicherungssumme für Personen- und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschadenersatz: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
- Heilbehandlung, Arzneimittel, Rücktransport inklusive
- Bestattungs-, Überführungskosten: 12.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Maximale Gesamtentschädigung: 10.000 €
- Charterpreis-Absicherung inklusive
Kautionsversicherung
Nichts dem Zufall überlassen? Das Charterpaket Premium bietet Rundum-Schutz und enthält alle empfohlenen Versicherungen für Ihren nächsten Törn.
Skipperhaftpflicht-Versicherung
- Versicherungssumme für Personen- und/oder Sachschäden: 5.000.000 €
- Vermögensschadenersatz: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
- Heilbehandlung, Arzneimittel, Rücktransport inklusive
- Bestattungs-, Überführungskosten: 12.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Maximale Gesamtentschädigung: 10.000 €
- Charterpreis-Absicherung inklusive
Unfallversicherung
- Maximale Gesamtentschädigung für Invaliditäts- und Todesfallleistungen: € 150.000 / € 75.000
- Bergungskosten: 50.000 €
Kautionsversicherung
Sie können Ihr Charterpaket optional mit unserer Kaution Plus ergänzen. Bei ansonsten gleichbleibendem Versicherungsschutz erhöht Kaution Plus die bestehende Kautionsversicherung um wahlweise weitere 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000, 10.000 oder 15.000 Euro. Sie benötigen ausschließlich eine Kautionsversicherung? Unsere Kaution Plus lässt sich auch als eigenständiges Produkt separat von unseren Charterpaketen bis kurz vor Reisebeginn buchen! Bitte beachten Sie, dass sich unsere Kaution Plus pro Buchungsvorgang nur einmalig auswählen lässt. Sie können diesen Vorgang jedoch beliebig oft wiederholen. Die kompletten Versicherungsbedingungen finden Sie im weiter unten stehenden Bereich Downloads.
Ihr Plus bei der Charterversicherung
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Motor- oder Segelyacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Versichert sind u.a. Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kaskoversicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.
Charterpreis-Absicherung
Die Charterpreis-Absicherung deckt die Zahlungsunfähigkeit der Agentur oder des Vercharterers.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung aus unserem Charterpaket bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen von bis zu 48 Stunden.
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält – ob berechtigt oder nicht.
Infos & Häufig Gestellte Fragen
WICHTIGE PRODUKTINFORMATIONEN ZU DEN CHARTERPAKETEN
Lesen Sie vor der Buchung bitte wichtige Produktinformationen zu Buchungsfristen und den Paketpreisen.
- Die Charterpakete müssen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages beantragt werden; im letzten Fall also bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten. Der Schutz gilt für einen Chartertörn von maximal 28 Tagen für den Skipper und maximal 9 Crewmitglieder.
- Alle Prämien verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer. Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
- Sie können Ihr Charterpaket optional mit KAUTION PLUS ergänzen. Bei ansonsten gleichbleibendem Versicherungsschutz erhöht KAUTION PLUS die bestehende Kautionsversicherung um wahlweise weitere 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000, 10.000 oder 15.000 Euro. Sie können das Produkt KAUTION PLUS auch unabhängig von den übrigen Paketen buchen. Der Abschluss ist bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht möglich. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten.
- Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben. Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK), in Italien bzw. Italienischer Staatsbürgerschaft sein, diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden.
- Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz enthalten die Charterpakete aus versicherungstechnischen Gründen keine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Versicherungsprämien sind diesbezüglich angepasst.
WELCHE FRISTEN GILT ES BEI DER BUCHUNG EINES CHARTERPAKETES ZU BEACHTEN?
Der Versicherungsschutz kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages oder bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beantragt werden. Die separate Kautionsversicherung “Kaution Plus” kann bis zum Beginn der Reise abgeschlossen werden.
WELCHE FRISTEN GILT ES BEI DER BUCHUNG VON KAUTION PLUS ZU BEACHTEN?
Der Abschluss ist bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht möglich. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten.
AB WANN BEGINNT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Der Versicherungsschutz für die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum, in der Auslandsreise-Krankenversicherung mit Grenzüberschreitung in das Ausland, in allen anderen Fällen mit dem Beginn der Charterreise.
WIE LANGE BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Die Deckung gilt für den Skipper und maximal neun Crew-Mitglieder für einen Törn von längstens 28 Tagen.
WANN ENDET DIE VERSICHERUNG?
In der Auslandsreise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer von maximal 28 Tagen. In den übrigen Sparten endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des gebuchten Chartertörns.
WER IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?
Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben.
Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK), in Italien bzw. italienischer Staatsbürgerschaft sein. Diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden. Es gilt ausschließlich die private Nutzung der Yacht durch den Charterer versichert. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Skipper, welche an dem Törn nicht ausschließlich zu sportlichen oder Vergnügungszwecken teilnehmen.
KANN ICH MEINE CHARTERVERSICHERUNG STORNIEREN?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, hierzu wird auf Nr. 6 der Allgemeinen Kundeninformation verwiesen.
KANN ICH MEIN CHARTERPAKET NACH ABSCHLUSS WECHSELN?
Ihre Charterversicherung muss in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Nur dann können Sie ein anderes Paket auswählen. Ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich.
WIR NEHMEN MIT MEHR ALS ZEHN PERSONEN AN DEM GEPLANTEN TÖRN TEIL. WERDEN DANN WEITERE CHARTERPAKETE BENÖTIGT?
Ja, für den ausreichenden Versicherungsschutz müssen zusätzliche Versicherungspakete abgeschlossen werden. Wenn Sie für die übrigen Personen jedoch keine Versicherung wünschen, teilen Sie uns bitte mit, wie viele Personen insgesamt an dem Törn teilnehmen und in welchem Zeitraum.
KANN ICH DIE CREWLISTE NOCH WÄHREND DES TÖRNS ÄNDERN?
Nein. Alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können lediglich bis einen Tag vor Reiseantritt online durchgeführt werden. Füllen Sie die Crewliste vollständig aus. Nur namentlich benannte Crewmitglieder gelten als versichert.
MEINE CREW IST NOCH NICHT VOLLSTÄNDIG. KANN ICH MEIN CHARTERPAKET DENNOCH BEREITS ABSCHLIESSEN?
Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können bis einen Tag vor Reiseantritt jeweils bei Bekanntwerden online durchgeführt werden.
IST KOJENCHARTER VERSICHERBAR?
Nein, die Deckung besteht ausschließlich für Verträge, mit denen die gesamte Yacht gechartert wird (keine Kojencharter).
SIND TAGESGÄSTE VERSICHERBAR?
Nein, für Tagesgäste kann kein Versicherungsschutz beantragt werden.
MUSS DER VERSICHERUNGSNEHMER AUCH SKIPPER SEIN?
MUSS DER VERSICHERUNGSNEHMER MIT AN BORD SEIN?
Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht Teil der Crew sein.
SIND BERGUNGSKOSTEN MITVERSICHERT?
Die Bergungskosten sind über die Skipperhaftpflicht-Versicherung abgedeckt, wenn es sich um einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch handelt. Bitte bedenken Sie hierbei, dass es sich bei der Skipperhaftpflicht-Versicherung um eine sogenannte Subsidiärdeckung handelt; d.h., sie greift erst, wenn andere Versicherungen wie insbesondere die Haftpflicht-Versicherung des Schiffes nicht greifen.
SIND HOTELAUFENTHALTE VOR ODER NACH DEM TÖRN MITVERSICHERT?
Hotelaufenthalte sind weder vor noch nach dem Törn versichert. Nach Schäden werden Hotel- und Transportkosten jedoch bis zur Höhe von 1.000 Euro erstattet.
WAS PASSIERT, WENN DER SKIPPER AUSFÄLLT?
Fällt der Skipper aus versicherten Gründen aus, ist ein Vollstorno der Charterreise versichert. Bei Ausfall eines Co-Skippers gilt dies nur, wenn ein solcher wie in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben ist, er auf der Crew-Liste als Co-Skipper benannt wurde und die Charter ansonsten nicht angetreten werden kann. In beiden Fällen sollte versucht werden, einen Ersatz zu benennen.
WAS PASSIERT, WENN CREWMITGLIEDER AUSFALLEN?
Fallen ein oder mehrere versicherte Crewmitglieder aus, sind die anteiligen Charterkosten sowie die Stornokosten der An-und Abreise versichert.
VERLIERE ICH IM FALL EINER UNTERVERSICHERUNG MEINE ANSPRÜCHE BEI DER KAUTIONSVERSICHERUNG?
Nein, Pantaenius verzichtet in der Kautionsversicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Können Sie die Höhe der von Ihnen abgesicherten Kaution entsprechend der angebotenen Summen also selbst bestimmen. Eine Kaution in Höhe von 3.500 Euro ist z.B. mit der einmalig abgeschlossenen Kaution Plus in Höhe von 3.000 Euro abgesichert. Wird die Kaution im Schadenfall einbehalten, erhalten Sie diese bis zur vereinbarten Summe erstattet.