GMM Yachting

3. Generation mit dreißigjähriger Berufserfahrung
Wir, das sind Ilona und Patrick Frère, sind bereits die 3. Generation eines alten Familienunternehmens, im Bereich Yacht Charter, Yacht Wartung & Reparatur und Yacht Management. Wir sind selber begeisterte Segler. Die Liebe zum Segeln sorgte dafür, dass wir im Laufe der vielen Jahre eine genaue Vorstellung davon entwickelt haben, wie die „perfekte" Charteryacht aussehen muss.
Infolgedessen entstand unser Unternehmen GMM-Yachting. Wir bieten unseren Kunden nur das Beste, weil wir wissen, wie das „Chartern" im Idealfall für den Kunden aussehen sollte. Dazu gehört ausgezeichneter Service, zum Segeln perfekt vorbereitete Yachten, sowie erstklassige Kundenbetreuung vor, während und nach dem Törn.
Yachten im besten Zustand
Wenn Sie sich für GMM Yachting entscheiden, dann ist Ihnen ein Maximum an Freude und Vergnügen für Ihren nächsten Törn garantiert. Sorgen um den Zustand der Yacht brauchen Sie sich keine zu machen. Möge nur der Wind aus der richtigen Richtung kommen – um den Rest kümmern wir uns!
Wir investieren viel Geld, Zeit und Aufwand in den Unterhalt und die Ausrüstung unserer Yachten. Alle Yachten sind im besten Zustand, mit sehr viel Liebe und zusätzlichen Equipment ausgerüstet, und gut vorbereitet für Ihren Urlaubstörn.

Kundenbetreuung in mehreren Sprachen
Auf einen wirklich guten und individuellen Kundenservice legen wir höchsten Wert. Unsere Mitarbeiter sprechen nicht nur Deutsch und Englisch, sondern auch Holländisch, Russisch und Türkisch. Kommunizieren Sie in Ihrer Muttersprache und äußern Sie Ihre Wünsche.
Der persönliche Kontakt
Für uns ist der persönliche Kontakt und die direkte Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und professionell, und übernehmen alle organisatorischen Angelegenheiten Ihres Yachturlaubes. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, und wir werden alles dafür tun, dass Sie eine unvergessliche Zeit auf einer unserer GMM-Yachten verbringen werden.
Beste Qualität und Service von einem Profi-Team
Tausende zufriedene Kunden sind der beste Beweis für die Qualität und den Kundenservice bei GMM Yachting. Die Führungsebene unseres Service-Teams verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Yachtcharter mit einem Stammkundenanteil von über 90%. GMM-Yachting ist ein Team von Profis, die das Meer und das Segeln lieben.
Flughafentransfer
Optional - Preis und Konditionen sind im Buchungsprozess verfügbarFlughafen Shuttle
Nicht verfügbarParkplatz
Bezahlt - Bitte kontaktieren Sie den Betreiber für DetailsGepäckaufbewahrung
Nicht verfügbarWarteraum
Erhältlich im Büro des BetreibersDusche/Toilette
Verfügbar in den Marina-RäumlichkeitenTechnische Unterstützung
24/7 verfügbarGesprochene Sprachen



GMM Yachting
Nutzungsbedingungen
Der Charterpreis beinhaltet:
- Nutzung der Yacht inklusive Zubehör/Ausrüstung durch den Charterer und die Crew.
- Natürliche Abnutzung der Yacht,
- Versicherungsprämien wie unter Ziffer 6 angegeben,
- Unterstützung am festen Liegeplatz der Yacht.
- Zölle, Gebühren und Steuern, die am festen Liegeplatz der Yacht anfallen (ohne Transitlog)
1. Kaution
Die Kaution ist bei Übergabe der Yacht per Kreditkarte zu zahlen, Debitkarten können nicht zur Deckung einer Kaution verwendet werden, nur Kreditkarten. Diese Kaution wird bei Rückgabe der Yacht in unbeschädigtem Zustand an der Basis zurückerstattet.
Eine Einzahlungsgebühr von € 2.500 gilt für alle Boote bis 50 Fuß. Eine Kautionsentschädigung von € 200 pro Woche reduziert die Einzahlungsgebühr auf € 500.
Eine Einzahlungsgebühr von € 3.500 gilt für alle Boote bis 57 Fuß und Katamarane. Eine Kautionsentschädigung von € 350 pro Woche reduziert die Einzahlungsgebühr auf € 1.000.
Für die Jeanneau 64 beträgt die Depotgebühr € 6.500. Eine Kautionsentschädigung ist nicht möglich.
Nehmt die Yacht an einer Rallye oder Regatta teil, erhöht sich die Kautionsgebühr von € 2.500 bis € 2.500 4.000 und ab € 3.500 bis 5.000. Eine Kautionsentschädigung kann nicht bestellt werden. Mit der Jeanneau 64 ist die Teilnahme an Rallyes oder Regatten nicht gestattet.
Eine Einzahlungsgebühr von € 500 gilt für alle Gennaker oder Spinnaker. Eine Kautionsentschädigung kann nicht vereinbart werden.
Akzeptierte Kreditkarten: Eurocard/Mastercard, VISA
2. Kapitän/Skipper
Der Charterer oder der von ihm benannte Skipper muss über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Yacht in offene Gewässer zu führen und nachzuweisen, dass er im Besitz der erforderlichen Segelscheine ist. Gegebenenfalls werden diese Angaben von der Versicherung überprüft. Der namentlich genannte Schiffsführer bestätigt die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen mit seiner Unterschrift.
Kündigen die Charterer und/oder Skipper ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag vor Ablauf der Charter oder verlassen sie die Yacht vor Ablauf der Charter, gilt die Charter als beendet und die Yacht ist unverzüglich an den Charter zu übergeben Gesellschaft. Der Charterer und / oder der Skipper haften in vollem Umfang für alle Kosten, Verluste und Schäden, die dem Vercharterer aus dieser Charter entstehen, wenn sie die Yacht unter diesen Umständen nicht zurückgeben.
Wenn der Vercharterer bei der Übergabe feststellt, dass die nautischen Kenntnisse des Charterers/Skippers nicht ausreichen, um die Yacht sicher zu führen, oder wenn der Vercharterer begründete Zweifel an der Navigationsfähigkeit des Charterers/Skippers hat, dann hat der Vercharterer das Recht, die Situation wie folgt zu lösen:
- Mehrstündige Probefahrt unter Aufsicht des Vercharterers auf Kosten des Vercharterers durchführen.
- Oder fordern Sie einen Skipperwechsel an.
- Oder verweigern Sie der Yacht die Erlaubnis, den Yachthafen zu verlassen. Die Yacht kann dann vom Charterer nur an seinem Liegeplatz im Abfahrtshafen genutzt werden.
Die Übergabe einer Yacht an alkoholisierte oder anderweitig geschäftsunfähige Personen wird vom Vercharterer grundsätzlich abgelehnt.
3. Versicherung
Die Yacht ist durch eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution pro Schadensfall, einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bis zu € 2,00 gedeckt. 3.000.000,00. Der Selbstbehalt ist vom Charterer zu tragen. Nicht versichert sind Personenschäden durch Unfälle an Bord, Schäden an Sachen im Besitz des Charterers, vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
4. Spezifische Pflichten des Charterers
Der Charterer muss alle Passagiere (Crew) bis spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn benennen, alle Crewmitglieder gelten als verantwortliche Teilnehmer.
Falls registrierte Besatzungsmitglieder zu Beginn der Charter nicht anwesend sind oder andere als die registrierten Besatzungsmitglieder eintreffen, hat der Vercharterer das Recht, der Yacht die Ausfahrt aus der Marina zu verweigern.
Der Charterer geht mit Yacht und Ausrüstung verantwortungsvoll und unter Beachtung der Regeln ordnungsgemäßer Seemannschaft um, insbesondere:
- Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen aller Länder, in denen sich das Schiff aufhält oder durchfährt (siehe Hafenhandbuch), und räumen Sie gemäß den einschlägigen Vorschriften ein und aus.
- bewahren Sie das Logbuch ordnungsgemäß auf und lassen Sie es an Bord.
- vollständige Inspektionen und Wartungen erforderlich, turnusmäßig.
- Segeln Sie nachts mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheits- und Nachtsegelvorschriften.
Es ist verboten:
- um bezahlte Beförderungen von Personen oder Gütern durchzuführen,
- die Yacht Dritten überlassen.
- Das Transitlog sollte nicht ohne offizielle Erklärung geändert werden, Personen auf dem Transitlog werden für die Dauer der Charter eingetragen oder Personen, die nicht auf dem ursprünglichen Transitlog stehen, sollten offiziell an Bord registriert werden.
- um Passagiere in Griechenland an Bord zu nehmen oder Passagiere nach Griechenland zu bringen.
- nicht deklarierte zollpflichtige Güter oder gefährliche Güter an Bord zu befördern.
- mehr Passagiere als die zulässige Höchstkapazität an Bord.
- um an Regatten oder Rennen teilzunehmen (sofern nicht zuvor bekannt gegeben).
- andere Fahrzeuge abzuschleppen, es sei denn, sie sind in Seenot und es gibt keine anderen Rettungsmittel.
Im Falle eines während der Charterzeit auftretenden Schadens hat der Charterer bis zu einer Höhe von € 200. Alle ersetzten Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden, Havarien, möglichen Verspätungen, Verlusten, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Schiffes ist der Befrachter unverzüglich telefonisch oder telegrafisch zu verständigen. Der Charterer hat alle erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen zur Schadensminderung und etwaiger Folgeschäden (z. B. Mängel) zu treffen und gegebenenfalls die Reparatur nach Rücksprache mit dem Befrachter zu beauftragen, zu protokollieren, zu überwachen und in Vorschuss zu leisten Partei.
Bei Schäden an der Yacht oder Personenschäden hat der Charterer ein Protokoll anzufertigen und eine entsprechende Bestätigung einzuholen (durch einen Hafenkapitän, Arzt, Havariekommissar etc.). Kann der Schaden nicht unterwegs behoben werden und ist eine Rücksendung den Umständen nach vertretbar, so ist der Charterer nach Rücksprache mit dem Charterer zur vorzeitigen Rückkehr verpflichtet, damit die Reparatur an der Basis vor Beginn der Folgecharter durchgeführt werden kann. In Fällen, in denen der Charterer für entstandene Schäden nicht selbst haftet, werden die getätigten Aufwendungen gegen Vorlage einer gültigen Quittung vom Charterer erstattet und eine Zeit des Mangels, während der die Yacht nicht mehr genutzt werden kann (auch nicht teilweise) durch den Charterer ersetzt werden.
5. Beeinträchtigung der Leistung
Kann der CHARTERER die Charter nicht antreten, hat er den Charterer unverzüglich zu informieren. Die Stornogebühren sind wie folgt:- Ab Unterzeichnung des Chartervertrages bis 8 Wochen vor Charterbeginn – 40 %
- weniger als 8 Wochen vor Beginn des Charterzeitraums – 60 %
- weniger als 6 Wochen vor Beginn des Charterzeitraums – 80 %
- weniger als 4 Wochen vor Beginn des Charterzeitraums – 100 %
Ist es dem Charterer nicht möglich, die Yacht oder eine gleichwertige Ersatzyacht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung zu stellen, steht es dem CHARTERER frei, für die Dauer des Mangels eine Minderung der Chartergebühren zu verlangen, oder vom Vertrag vollständig zurückzutreten.
Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsteilen, die während der vorherigen Charter entstanden sind und der Ersatz dieser Teile nicht rechtzeitig beschafft werden konnte, ist der Charterer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nur wenn die Seetüchtigkeit des Schiffes beeinträchtigt ist und es dadurch gefährlich wird, es an den nachfolgenden Charterer zu übergeben.
Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch, für den der Charterer nicht haftet, ist im Hinblick auf die Freistellung des Charterers für Folgeschäden gemäß Ziffer 9 dieser AGB ausgeschlossen.
6. Übergabe der Yacht
Die Yacht wird vollgetankt an den Charterer übergeben. Der Zustand der Yacht, die Vollständigkeit der Ausrüstung und das Inventar werden vom Charterer bei Übernahme gemäß einem Ausrüstungsplan sorgfältig geprüft und durch Unterschrift des Charterers bestätigt.
7. Rückgabe der Yacht
Am Ende des Charters übergibt der Charterer die Yacht betankt und in einem angemessen sauberen Zustand (innen und außen) an den Charterer, damit dieser den Zustand der Yacht und die Vollständigkeit der Ausrüstung überprüfen kann. Verloren gegangene, beschädigte oder nicht funktionierende Ausrüstungsgegenstände sind unverzüglich nach Rückgabe durch den Charterer zu melden.
Sofern das Schiff bei Rückgabe nicht betankt (Wasser, Diesel etc.) ist, hat der Charterer dem Charterer die zur Erbringung dieser Leistungen entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Diese Kosten sind vollständig vor Ort zu zahlen.
Verdeckte Schäden sind vom Charterer auch nach Rückzahlung der Kaution zu ersetzen.
Geleistete Kautionen werden ohne Abzug zurückerstattet, sofern kein Schaden entstanden ist. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Kaution je nach Schadensumfang ganz oder teilweise bis zur endgültigen Abrechnung der entstandenen Kosten einbehalten, sofern nicht eine sofortige Abrechnung möglich ist.
8. Verlängerung, Verzögerung und Rückgabe
Das Auschecken der Yacht muss zur geplanten Zeit im Rückgabehafen abgeschlossen sein. Die Charterdauer kann ohne Zustimmung des Charterers nicht verlängert werden. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur rechtzeitigen Rückgabe der Yacht nicht. Daher ist der Charterer verpflichtet, die Yacht in den letzten 24 Stunden vor Charterende in ausreichend geringem Abstand zum Rückgabehafen zu halten.
Im Falle einer Verspätung wird die Chartergebühr für eine Zeitüberschreitung als Vertragsstrafe verdoppelt.
Wenn das Charterunternehmen nicht unverzüglich über eine Verzögerung bei der Rückgabe informiert wird, reicht es innerhalb von 16 Stunden nach dem vertraglich vereinbarten Rückgabedatum und der Uhrzeit der Yacht automatisch einen offiziellen Bericht bei den zuständigen Behörden ein.
Muss die Tour an einem anderen Ort als dem vereinbarten Hafen beendet werden, ist der Charterer unverzüglich zu verständigen. Der Charterer verpflichtet sich, eine ausreichend qualifizierte Crew zur Überwachung der Yacht beizubehalten, bis der Charterer die Yacht wieder in Besitz nehmen kann. Die vertraglichen Verpflichtungen der Charter enden nicht vor einer solchen Übernahme.
9. Haftung des Charterers und der Charterpartei
Beide Parteien, die einen Chartervertrag abschließen, haften für eigenes Verschulden. Im Übrigen haftet der Charterer nur für den Einbehalt der Versicherungssumme im Sinne von Ziffer 5, also nicht für Folgeschäden oder dergleichen, es sei denn, er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder der Versicherer verweigert die Deckung aus Gründen, die sie vorlegen werden, die besagt, dass der Charterer haftet.
Schadensersatzansprüche des Vercharterers sind auf die Höhe des vereinbarten Charterentgelts begrenzt, soweit dem Vercharterer nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder persönlichen Sachen. Der Charterer, der Skipper und die Crewmitglieder sind allein für diese Risiken selbst verantwortlich, da dies die akzeptierten und damit verbundenen Gefahren und Risiken einer Hochseekreuzfahrt sind.
10. Gerichtsstand – Sonstiges
Alle Charterverträge unterliegen dem Recht der Republik Türkei. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Marmaris.
Falls eine Bestimmung hiervon nichtig oder unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Teile hiervon nicht berührt.
Segelrevier
Das Segelrevier ist mit einem Radius von 70 Seemeilen von den Basiskoordinaten für einwöchige Charter begrenzt.
Stornierungsgebühren
| Verbleibende Zeit zum Chartern | Stornierungsgebühr |
| ≥ 56 Tage | 40 % |
| 56 ≥ 42 Tage | 60 % |
| 42 ≥ 28 Tage | 80 % |
| 28 ≥ 0 Tage | 100 % |
Details zur Crew-Liste
30 Tage vor dem ersten Chartertag muss der Charterer eine ordnungsgemäß ausgefüllte Crewliste senden.Weitere wertvolle Leistungen gegebenenfalls
30 Tage vor Charterantritt ist es verbindlich, detaillierte Informationen zur Ankunft und Abreise zu übermitteln, wenn der Charterer einen Transfer gebucht hat (z. B. vom Flughafen).Transferlisten Details gegebenenfalls
30 Tage vor dem Charterantritt müssen alle Angaben von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.Kautionszahlung
- Kreditkarte