Als GotoSailing.com sind wir eine Partnerschaft mit Pantaenius eingegangen, um Ihnen zusätzliche Charterversicherungspakete für Ihre Buchungen bei uns anzubieten. Sie können eines der von Pantaenius angebotenen Charterversicherungspakete wählen, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
RUNDUMSCHUTZ FÜR REISE, SKIPPER UND CREW
Mit der Pantaenius Charterversicherung steht Ihrem unbeschwerten Charterurlaub nichts mehr im Wege. Egal ob ein paar Tage oder mehrere Wochen, Bareboat-, Kabinen- oder Skipper-Charter. Wählen Sie die Dauer Ihres Törns, die Größe der Crew und die Versicherungslösungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Der Vertragsabschluss erfolgt online in nur wenigen Schritten.
Bitte Beachten
Die Charterversicherung ist für Vereine (ohne kommerzielle Nutzung) und für natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island erhältlich. Personen mit Wohnsitz in Italien können die Versicherung nur über die Pantaenius GmbH in Monaco abschließen. Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) können unsere Charterversicherung nach dem Brexit leider nicht mehr abschließen, sie können aber weiterhin als versicherte Personen aufgenommen werden. Vereine, die an einer Versicherung interessiert sind, wenden sich bitte direkt an Pantaenius. Es ist wichtig zu beachten, dass Charterunternehmen, Charteragenturen und bezahlte Skipper nicht berechtigt sind, eine Charterversicherung abzuschließen.
Für die Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und Unfallversicherung können nur Personen mit ständigem Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich (UK) versichert werden, einschließlich des Kapitäns. Bei der Kautionsversicherung ist der Wohnsitz der versicherten Person jedoch unerheblich.
Dagegen sind Schiffsführer und Besatzungsmitglieder unabhängig von ihrem Wohnsitz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie nicht ausschließlich zu Sport- oder Vergnügungszwecken an der Charterreise teilnehmen und wenn sie für ihre Anwesenheit an Bord eine Vergütung oder ein Entgelt erhalten.
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung direkt bei Pantaenius geltend machen. GotoSailing.com ist nicht der Versicherer und alle Ansprüche sollten direkt bei Pantaenius geltend gemacht werden.
UNSERE CHARTERVERSICHERUNG IM DETAIL
Die Kautionsversicherung deckt den vollständigen oder teilweisen Einbehalt des Kautionsbetrages durch den Vercharterer für Schäden, die am gecharterten Boot, einschließlich Motor und Beiboot, entstanden sind. Ob berechtigt oder unberechtigt.
Verfügbare Optionen:
- Einzahlungsbetrag von 500 € bis 20.000 €, wählbar in 500 €-Schritten.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet bei Stornierung durch den nichtgewerblichen Skipper, ein oder mehrere Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten und anteiligen Charterkosten bei Reiseabbruch. Falls gewählt, sind auch zusätzliche Übernachtungskosten unmittelbar vor oder nach der Charterreise versichert.
Verfügbare Optionen:
- Reisekosten von 1.000 € bis 40.000 €, wählbar in 1.000 €-Schritten.
- mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Zusätzliche Absicherung gegen Insolvenz des Charter- oder Reiseveranstalters. Bitte beachten Sie, dass in dieser Zusatzversicherung immer eine Selbstbeteiligung von 10% ex enthalten ist.
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Deckung für Schäden an Dritten, die der Skipper oder die Crew durch den Gebrauch des gecharterten Bootes und eventueller Beiboote schuldhaft verursacht. Mitversichert sind auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit am Charterschiff verursacht und z.B. über die Kaskoversicherung des Vercharterers geltend gemacht werden. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmungsdeckung, Hotel- und Transportkostendeckung und Vermögensschäden.
Verfügbare Optionen:
- Für Sach- und Personenschäden gilt eine Versicherungssumme von 5 Mio. € bzw. 10 Mio. €. Vermögensschäden sind immer bis zu 5 Mio. € gedeckt.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Neben den Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamentenkosten und Krankenhausaufenthalt erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport des Patienten ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.
Die Unfallversicherung bietet Schutz im Todesfall oder bei Invalidität und umfasst zahlreiche Leistungen, die von der allgemeinen Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. Skipper und Crew sind während der privaten Nutzung der Charteryacht, der Beiboote und der Wassersportausrüstung sowie bei Landausflügen bis zu 48 Stunden versichert.
NEUE OPTIONEN AB DER SAISON 2024
Warum sind die Charterpakete nicht mehr verfügbar?
Pantaenius bietet die bisherigen Pakete nicht mehr an. Sie können sich jetzt Ihr persönliches Charterpaket zusammenstellen, das ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So können Sie nur den Versicherungsschutz abschließen, den Sie für die von Ihnen geplante Reise benötigen.
Sie wollen nur die Kaution versichern, aber auch eine Reisekrankenversicherung abschließen?
In der Vergangenheit war dies nicht möglich, aber jetzt ist es möglich.
Sie haben bereits eine jährliche Skipper-Haftpflichtversicherung?
Dann brauchen Sie diesen Versicherungsschutz nicht mehr zusätzlich abzuschließen.
Wir haben bereits ein Paket gebucht und möchten nun eine individuelle Charterversicherung abschließen. Ist das möglich?
Bereits gebuchte Pakete können außerhalb der Widerrufsfrist nicht storniert werden.
Sie können aber immer noch die Deckung ergänzen, die in dem von Ihnen bereits erworbenen Paket fehlt, und einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Die Fristen für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung müssen beachtet werden.
Wird unsere Charterversicherung mit dem Wegfall der Pakete bald teurer werden?
Grundsätzlich nein, nicht unbedingt.
Das modulare System macht den Abschluss flexibler und es müssen nur die Deckungen abgeschlossen werden, die für die Charterreise wirklich benötigt werden.
Für die Preisgestaltung der einzelnen Deckungen haben wir die Erfahrungen der letzten 20 Jahre und die Tausenden von gemeldeten Schäden genutzt, um die Prämien je nach Risiko in Verbindung mit der Charterdauer und der Anzahl der versicherten Personen zu berechnen.
Früher mussten 2 oder mehr Pakete abgeschlossen werden, um mehr als 10 Personen zu versichern. Dies ist nun nicht mehr der Fall, da bis zu 16 Personen in einer Police versichert werden können. Die Prämie wird dadurch wahrscheinlich niedriger ausfallen.
Sie mieten ein kleines Motorboot für nur 2 oder 3 Tage? Die Versicherungsprämie wird wahrscheinlich deutlich niedriger sein.
Sie buchen eine Charterreise für 3 Wochen und wollen 16 Personen versichern? In diesem Fall wird die Prämie wahrscheinlich höher ausfallen. Andererseits teilen sich mehr Teilnehmer diese Kosten.
Was hat sich mit dem Wegfall der Pakete sonst noch geändert?
Neben der Flexibilität gibt es auch einige interessante neue Funktionen:
- bis zu 16 Personen können jetzt in einer Police versichert werden
- charterreisen von bis zu 60 Tagen können jetzt versichert werden
- hotelaufenthalte (oder Häuser, Appartements oder ähnliches), die direkt vor oder nach der Charterreise gebucht werden, können nun ebenfalls versichert werden
- die Deckungen gelten jetzt auch, wenn Sie nicht das ganze Schiff, sondern nur eine oder mehrere Kabinen gechartert haben.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Welche zeitlichen Beschränkungen müssen bei der Buchung einer Charterversicherung beachtet werden?
Die Kautions-, Skipperhaftpflicht-, Reisekranken- und Personenunfallversicherung kann bis zum Tag des vertraglichen Törnbeginns abgeschlossen oder ergänzt werden.
Die Reiserücktrittskostenversicherung kann bis zur Übernahme des Bootes abgeschlossen werden, wenn Ihr Chartervertrag innerhalb der letzten 21 Tage vor Beginn des Chartertörns abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus kann die Reiserücktrittskostenversicherung immer bis zu 30 Tage vor Charterbeginn abgeschlossen werden.
Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?
Der Versicherungsschutz beginnt:
- für die Reiserücktrittskostenversicherung zu dem in der Police angegebenen Datum
- für die Reisekrankenversicherung beim Grenzübertritt ins Ausland
- für die persönliche Unfallversicherung bei Reiseantritt
- für die Kaution und die Skipper-Haftpflichtversicherung bei Antritt des Chartertörns (Übernahme des gecharterten Bootes / Belegung der gecharterten Kabine)
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für eine Törndauer von maximal 60 Tagen, einschließlich vorgebuchter Übernachtungen unmittelbar vor oder nach dem Chartertörn, wenn diese Übernachtungen zusätzlich zum Chartertörn versichert wurden. Die Deckung der Kautions- und Skipper-Haftpflichtversicherung ist auf die Dauer des Chartertörns begrenzt.
Wann läuft die Versicherung ab?
Die Reiserücktrittskostenversicherung und die Unfallversicherung enden mit dem Ende der Reise.
Bei der Reisekrankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Auslandsaufenthalts.
Der Versicherungsschutz für die Kautions- und Skipperhaftpflichtversicherung endet mit der Beendigung des gebuchten Chartertörns (Rückgabe des gecharterten Bootes / Verlassen der gecharterten Kabine).
Natürlich endet jeder Versicherungsschutz spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
BEVOR SIE IHRE VERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Wer kann den Versicherungsvertrag abschließen / nicht abschließen?
Die Charterversicherung kann nur von einer Vereinigung (ohne kommerzielle Nutzung) und von natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island abgeschlossen werden. Personen mit italienischem Wohnsitz können die Versicherung nur in italienischer Sprache über die Pantaenius GmbH in Monaco abschließen. Seit dem Brexit können Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) leider nicht mehr unsere Charterversicherung abschließen, können aber versicherte Person sein.
Wenn Sie einen Vertrag für einen Verein abschließen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Charterunternehmen, Charteragenturen und bezahlte Skipper können keine Charterversicherung abschließen.
Wer kann als Skipper oder Crew versichert / nicht versichert werden?
Nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich (UK) haben, können im Rahmen der Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und Unfallversicherung als versicherte Personen oder als Skipper gelten.
Für die Einlagensicherung ist der Wohnsitz der versicherten Person unerheblich.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, unabhängig vom Wohnsitz, Schiffsführer und Besatzungsmitglieder, die nicht ausschließlich zu Sport- oder Vergnügungszwecken an dem Chartertörn teilnehmen und z.B. für ihre Anwesenheit an Bord eine Vergütung/Bezahlung erhalten.
Welche Nutzung des gecharterten Schiffes kann versichert werden?
Versichert ist nur die private Nutzung des Schiffes durch den Charterer zu Sport- und Vergnügungszwecken. Das Chartern eines Schiffes mit dem Ziel, das gesamte Schiff oder einzelne Kabinen des Schiffes zum Chartern anzubieten, ist keine private Nutzung durch den Charterer und kann daher nicht versichert werden.
Wir sind mehr als 16 Personen, die an der geplanten Reise teilnehmen. Müssen wir eine zusätzliche Charterversicherung abschließen?
Es können maximal 16 Personen pro Charterreise versichert werden. Der Abschluss weiterer Versicherungen für ein und denselben Chartertörn ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Höchstzahl der versicherten Personen an Bord nie mehr als 12 betragen darf. Mehr als 12 Personen können daher nur bei einem Crewwechsel versichert werden. Sollten mehr als 12 Personen gleichzeitig an der Charterreise teilnehmen, gelten nur die ersten 12 auf der Crewliste genannten Personen als versichert.
Unsere Crew ist noch nicht komplett. Können wir bereits unsere Charterversicherung abschließen?
Ja, Sie können alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen der Besatzung online in Ihrem LOGIN vornehmen, sobald Sie davon Kenntnis erlangen und somit die Besatzungsliste aktualisieren, spätestens jedoch bei der Abfahrt.
Ist es möglich, einen Kabinencharter zu versichern?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Charterverträge, bei denen nur eine Kabine und nicht das gesamte Schiff gechartert wird.
Wir haben nicht das ganze Schiff gemietet, sondern nur eine oder mehrere Kabinen. Was müssen wir beachten?
Eigentlich gibt es nichts zu beachten, Ihre Versicherung gilt unabhängig davon, ob Sie das gesamte Schiff oder nur eine Kabine gebucht haben.
Sie sollten jedoch prüfen, ob alle angebotenen Versicherungen zu Ihrer Reise passen und ob es sinnvoll ist, sie abzuschließen. Wenn Sie beispielsweise als Besatzungsmitglied auf dem Schiff sind, würde die Haftpflichtversicherung des Skippers Ihre Tätigkeit als Besatzung abdecken.
Sind Besucher versichert?
Nein, für Tagesgäste kann kein Versicherungsschutz beantragt werden.
Muss der Versicherungsnehmer auch der Skipper sein?
Muss der Versicherungsnehmer mit an Bord sein?
Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht Teil der Crew sein.
Ist für den Abschluss einer Charterversicherung ein Bootsführerschein erforderlich?
Wir verlangen, dass der Skipper eine Lizenz besitzt, wenn eine solche Lizenz vorgeschrieben ist.
Wir bezahlen einen professionellen Skipper für unsere Charterreise. Besteht Versicherungsschutz für den gewerblichen/bezahlten Skipper?
Nein. Der gewerbliche Skipper, unabhängig davon, ob er vom Vercharterer gestellt oder von Ihnen privat angeheuert und bezahlt wird, ist durch keine der Deckungen gedeckt. Die Nichtverfügbarkeit eines bezahlten Skippers berechtigt Sie nicht zur Stornierung des Chartertörns und folglich besteht auch kein Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Für welche Versicherungen ist eine Crewliste erforderlich?
Die Crewliste ist erforderlich, wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reisekrankenversicherung, eine Skipper-Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung abschließen möchten. Nur die in der Crewliste genannten Personen sind versichert.
Habe ich irgendwelche Vorteile, wenn ich Mitglied der Cruiser-Sektion oder des SBV bin?
Ja, in der Tat. Als Mitglied der Kreuzerabteilung oder des SBV haben Sie Anspruch auf einen 10% der-Anteil an unseren Prämien.
Um von diesem Rabatt zu profitieren, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten auf der Website ein und schließen Sie dort Ihre gewünschten Pantaenius-Versicherungen für Charterer ab.
WAS IST INBEGRIFFEN?
SIND BERGUNGSKOSTEN MITVERSICHERT?
Die Kosten für die Rettung von Personen sind bis zu 50.000 € durch die Unfallversicherung gedeckt.
Ist die Hotelübernachtung vor oder nach der Reise abgedeckt?
Kosten für Hotels, Häuser, Wohnungen oder vergleichbare Übernachtungen sind direkt vor und nach der Charterreise versichert, sofern Sie die Deckung für diese Übernachtungen beantragt haben und sie in der Dauer der Gesamtreise enthalten sind. Vergessen Sie nicht, die entsprechenden Kosten in den Gesamtbetrag der Reiserücktrittsversicherung einzubeziehen.
Unabhängig davon:
im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung werden im Falle eines vom Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person verursachten Schadens am gecharterten Schiff, der die geplante Rückreise während der Charterzeit zum Charterstützpunkt oder einem anderen Endzielhafen unmöglich macht, nachgewiesene Kosten für Hotel und Fahrtkosten zum vereinbarten Übergabeort des Schiffes bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR erstattet.
Was passiert, wenn der Skipper nicht segeln kann?
Wenn der Skipper aufgrund eines von der Versicherung abgedeckten Ereignisses ausfällt, ist eine vollständige Annullierung des Chartertörns versichert.
Der Ausfall des bezahlten Skippers berechtigt nicht zur teilweisen oder vollständigen Annullierung des Charters.
Was passiert, wenn ein Besatzungsmitglied nicht segeln kann?
Fallen ein oder mehrere Besatzungsmitglieder aus versicherten Gründen aus, sind die anteiligen Charterkosten sowie die anfallenden Stornokosten für die individuelle An- und Rückreise und für die unmittelbar danach gebuchten Übernachtungen in Hotels, Häusern, Wohnungen oder Vergleichbarem vor oder nach dem Chartertörn versichert.
Verlieren wir im Falle einer Unterversicherung unseren Anspruch auf die Einlagensicherung?
Nein, Pantaenius verzichtet bei der Einlagensicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Im Gegensatz zu den meisten unserer Konkurrenten können Sie also die Höhe der Kaution, die Sie versichern wollen, im Rahmen der von uns angebotenen Summen selbst bestimmen.
Was ist durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich sind die vertraglich vereinbarten Storno- oder Rücktrittskosten bis maximal 100% of der Charterreise und der damit verbundenen An- und Abreise mit Flugzeug, Bahn oder Bus versichert.
Wenn Sie es wünschen, können Sie auch die Stornokosten für direkt vor oder nach der Charterreise gebuchte Unterkünfte (Hotels, Häuser, Wohnungen oder ähnliches) versichern. Sie müssen beim Abschluss der Versicherung die verlängerten Reisedaten entsprechend angeben und deren Kosten in die Versicherungssumme der Reiserücktrittskostenversicherung einbeziehen.
Welche Summe sollten wir für die Reiserücktrittsversicherung versichern?
Zum Preis des Charters (ohne laufende Kosten wie Benzin, Lebensmittel, Kleingeld usw.) kommen die An- und Abreisekosten für jede zu versichernde Person hinzu.
Zu diesem Betrag addieren Sie bitte die Kosten für die davor oder danach gebuchten Übernachtungen (Hotel, Ferienwohnung etc.), falls Sie diese Stornokosten mitversichern möchten.
Der Gesamtreisepreis (Charterpreis plus Kosten für An- und Abreise und ggf. gebuchte Unterkunft) übersteigt 40.000 EUR. Können wir eine höhere Summe versichern?
Dies ist leider nicht möglich. die maximale Versicherungssumme für die Reiserücktrittskostenversicherung beträgt 40.000 EUR. Sie können jedoch 40.000 EUR versichern, auch wenn Sie höhere Kosten haben.
Können wir uns dagegen versichern, dass die gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Insolvenz des Charterunternehmens oder der Agentur nicht durchgeführt wird?
Auf jeden Fall. Für den Fall, dass das von Ihnen gebuchte Schiff aufgrund einer solchen Insolvenz nicht zur Verfügung steht, können Sie optional die Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Der Selbstbehalt beträgt 10% of des geforderten Betrags.
Ist es möglich, die vom Vercharterer geforderte Selbstbeteiligung für Schäden am gecharterten Boot zusätzlich zur Kaution zu versichern?
Ja, addieren Sie den Betrag der Kaution, der im Chartervertrag aufgeführt ist, zu der ebenfalls dort aufgeführten Selbstbeteiligung. Dieser Betrag ist dann die maximale Deckungssumme, die Sie in der Kautionsversicherung versichern können.
NACH ABSCHLUSS IHRER VERSICHERUNG
Können wir unsere Charterversicherung kündigen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Dies ist in Abschnitt sechs der Allgemeinen Kundeninformationen beschrieben.
Können wir unseren Versicherungsschutz nach dem Kauf ändern?
Einzelne Teile der Abdeckung können nicht aufgehoben oder verändert werden. Die Abdeckungen sind mit einem Baukastensystem kombiniert und bilden eine Einheit.
Sie wollen einen bestimmten Versicherungsschutz nicht mehr? In diesem Fall muss Ihre Charterversicherung innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Abschluss vollständig gekündigt und neu abgeschlossen werden.
Wenn Sie eine Versicherung (z. B. die Unfallversicherung) nicht sofort abgeschlossen haben, können Sie sie auch zu einem späteren Zeitpunkt als separaten Vertrag abschließen. Bitte denken Sie daran, dass für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung Fristen gelten.
Können wir die Besatzungsliste während der Reise noch ändern?
Nein. Alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen der Besatzung können nur online in Ihrem LOGIN vor der Abfahrt vorgenommen werden.
Füllen Sie die Besatzungsliste für Ihre Police vollständig aus. Nur die in der Liste genannten Besatzungsmitglieder gelten als versichert.
Wir haben eine Charterversicherung für 2-8 Personen abgeschlossen, möchten aber die Anzahl der Personen erhöhen?
Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, die Verträge zu ändern, weder online noch offline. Sie müssen den kompletten Versicherungsvertrag identisch mit allen ursprünglich gewählten Deckungen und natürlich mit der korrigierten Personenzahl neu abschließen und auch bezahlen. Nach Abschluss des neuen Vertrages müssen Sie Pantaenius unbedingt schriftlich über die Änderung und den zweiten Kauf informieren, damit wir den ursprünglichen Vertrag kündigen und dem Versicherungsnehmer die ursprünglich gezahlte Prämie per Überweisung auf sein Bankkonto zurückerstatten können. Eine Rückerstattung auf die für die Zahlung verwendete Kreditkarte ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken. Die genauesten und aktuellsten Informationen finden Sie auf der Pantaenius-Website.