Atoll Comfort Sailing
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Verfügbar in den Marina-RäumlichkeitenTechnische Unterstützung
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Atoll Comfort Sailing - Alle Boote
Atoll Comfort Sailing
Buchungsbedingungen
Vertragsparteien
Der Chartervertrag kommt zwischen dem von GotoSailing.com vermittelten Charterer und dem Charterbetreiber zustande.
GotoSailing.com fungiert als Vermittler zwischen Charterbetreiber und Charterer und ist dafür verantwortlich, auf Vertrauensbasis die Zahlung für die vom Charterer gezahlte Chartergebühr zu erhalten und die erhaltene Zahlung dann an den Charterbetreiber weiterzuleiten.
Ab dem Moment, in dem der Charterer die Inventarliste/das Übergabeprotokoll unterschrieben oder das Boot mit seiner Crew und dem Gepäck betreten hat, gilt das Boot als an den Charterer übergeben.
Pflichten des Charterbetreibers
Der Charterbetreiber verpflichtet sich, das Boot im Auftrag des Charterers in einwandfreiem Zustand und zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.
GotoSailing.com empfiehlt Charterbetreibern den Abschluss einer angemessenen Versicherung für ihre Charterdienste.
Der Charterbetreiber und GotoSailing.com empfehlen dem Charterer dringend, eine Kaution und eine Reiseversicherung abzuschließen.
Charterpreis
Der Charterpreis beinhaltet die Nutzung der Yacht (nebst Zubehör) durch den Charterer, natürliche Abnutzung (z. B. Schäden durch Materialermüdung), Betreuung und Abgaben, Gebühren und Steuern am Dauerliegeplatz (Ausnahme: Transitlog, Permit) und Haftung Versicherung und Kaskoversicherung für die Yacht.
Aufgaben des Charterunternehmens
Der Vercharterer verpflichtet sich gegenüber dem Charterer
- dass er die gecharterte Yacht zum vereinbarten Termin nach vollständiger Zahlung des Charterpreises in einem seetüchtigen und angemessenen Zustand der Technik und Wartung (Achtung: Wartungsdaten, insbesondere der aufblasbaren Rettungsinsel, Notsignale) zu übergeben hat.
- Ausfallzeiten zu erstatten, wenn der Charterer die Yacht wegen eines Mangels (ganz oder teilweise) nicht mehr nutzen kann. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Charterer den Ausfall selbst zu vertreten hat (z. B. durch von ihm verursachte Schäden).
- dass es für den Charterer während der Charterzeit telefonisch oder per Funk zumindest während der üblichen Bürozeiten erreichbar ist.
Das Handbuch für die Charteryacht muss an Bord sein
Englisch oder in der Sprache des Charterers.
Segelscheine, Befähigungsnachweise
Der Charterer sichert zu, dass er im Besitz des behördlichen Sportbootführerscheins ist oder von einem Besatzungsmitglied als Schiffsführer begleitet wird, das über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt, und dass er oder sein Schiffsführer darüber hinaus über alle erforderlichen navigatorischen und nautischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt um die gecharterte Yacht für die geplante Reise (Route) in offenen Gewässern unter Segel und/oder Motor unter Berücksichtigung der Besatzungs- und Materialverantwortung sicher zu führen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Charterer, die gecharterte Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln der guten Seemannschaft zu behandeln und sie unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der Regionen, in denen die Yacht eingesetzt wird, zu verwenden.
Vor Übergabe der gecharterten Yacht kann der Vercharterer die Befähigung des verantwortlichen Skippers zum Führen des Bootes überprüfen. Hierzu kann er bereits vor Abschluss der Buchung den Nachweis der bisherigen Segelerfahrung verlangen und die Vorlage der zum Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse und dem vereinbarten Fahrtgebiet erforderlichen Segelscheine oder Befähigungsnachweise verlangen. Bei offensichtlichen Zweifeln an der Eignung zum sicheren Führen der gecharterten Yacht und Crew kann der Vercharterer auf Kosten des Charterers einen Skipper für den Charterer ernennen oder vermitteln. Ist dies nicht möglich oder stimmt der Charterer nicht zu, kann der Vercharterer die Übergabe der Yacht verweigern; in diesem Fall wird der gezahlte Charterpreis nur im Falle einer erfolgreichen Alternativcharter zum ursprünglich vereinbarten Charterpreis erstattet. Ist eine Alternativcharter nur zu einem geringeren Preis möglich, steht dem Vercharterer der entsprechende Differenzbetrag zu.
Wichtig: Der Charterer/Skipper trägt die volle Verantwortung dafür sowie für Crew, Schiff, Ausrüstung und Inventar gegenüber Vercharterer und Versicherer.
Leistungsstörungen
1) Rechte des Charterers
- a) Stellt der Vercharterer die gecharterte Yacht nicht spätestens 4 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt bereit, kann der Charterer den Charterpreis anteilig für die Ausfallzeit pro angefangenem Tag mindern. Gleiches gilt auch für notwendige Reparaturen, unabhängig vom Verschulden des Vercharters. Der Charterer kann auch nach seiner Wahl gegen volle Erstattung geleisteter Zahlungen vom Vertrag zurücktreten, wenn seit dem vereinbarten Übergabezeitpunkt mehr als 24 Stunden vergangen sind; bei einer Charterdauer von mindestens 10 Tagen verlängert sich diese Frist auf 48 Stunden. Der Vercharterer kann eine angemessene Ersatzyacht zur Verfügung stellen, die objektiv auf dem gleichen Niveau ist und auch den Bedürfnissen des Charterers entspricht. Steht bereits vor Charterbeginn fest, dass das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht oder übergeben werden kann, kann der Charterer bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten.
- b) Weicht die gecharterte Yacht, deren Ausstattung oder Zubehör in negativer Weise von der vereinbarten Beschaffenheit ab (Mängel), so kann der Charterer stets eine angemessene Minderung des Charterpreises verlangen, jedoch nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei objektiver Betrachtung die gecharterte die Seetüchtigkeit der Yacht beeinträchtigt oder die korrekte Navigation mit gängigen Navigationsmethoden erheblich erschwert wird und die Risiken für die Sicherheit von Boot und Besatzung dadurch erheblich steigen.
- c) Hat der Vercharterer die Leistungsstörung nicht zu vertreten, bestehen keine weitergehenden Ansprüche gegen den Vercharterer auf Ersatz von Folgeschäden (zB Reise-/Übernachtungskosten) des Charterers; der Vercharterer tritt dem Vercharterer jedoch hiermit etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte ab. Der Vercharterer wird den Charterer unverzüglich ausführlich und in geeigneter Weise über derartige Ereignisse und mögliche Folgen informieren. Preisminderungen oder Rücktritt vom Vertrag macht der Charterer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vercharterer geltend und begründet dies.
2) Stornierung: Tritt der Charterer von der Buchung zurück, fallen die vereinbarten Stornokosten an. Kann der Charterer die Wende nicht antreten, hat er dies dem Vercharterer unverzüglich schriftlich oder per Telefax verbindlich mitzuteilen, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige beim Vercharterer maßgebend ist. Erfolgt eine Ersatzcharter zu gleichen Konditionen, erhält der Charterer seine bis dahin geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR zurück. Der Charterer darf nur mit Absprache und schriftlicher Zustimmung von einen geeigneten Ersatzcharterer zu gleichen Konditionen stellen die Chartergesellschaft. Bei einer alternativen Charter zu einem reduzierten Preis oder für einen kürzeren Zeitraum wird die entsprechende Differenz zuzüglich der Bearbeitungsgebühr fällig und zu zahlen. Werden andere Übergabe- und Rückgabehäfen oder ausländische Häfen vereinbart, erhöht sich die Entschädigung im Einzelfall um 20 %. Der Vercharterer kann bei verspäteter Begleichung der entstandenen Kosten vom Vertrag zurücktreten und behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausdrücklich vor. In allen anderen Fällen hat der Vercharterer Anspruch auf den vereinbarten Charterpreis. Der Abschluss einer Charterrücktrittsversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen.
3) Rechte des Vercharterers: Wird das Boot nicht spätestens 2 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vercharterer vom Vercharterer die anteilige Fortzahlung des Charterpreises für jeden angefangenen Tag verlangen. Der Charterer gewährleistet die rechtzeitige Rückgabe. Dabei wird er die örtlichen Wind- und Wetterverhältnisse von vornherein berücksichtigen, wetterbedingte Probleme in seine Planungen einbeziehen und die Yacht in ausreichender Nähe zum Rückgabeort halten. Bei Verschulden oder einseitigem Handeln kann der Vercharterer Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn eine rechtzeitige Rückgabe wegen gefährlicher Wetter-/Seegangsverhältnisse (plötzliche Verschlechterung) im Sinne einer Gefahrenbegrenzung nicht möglich ist. Überlässt der Charterer die gecharterte Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort, trägt er bei Verschulden die Kosten der Rückführung zu Wasser oder zu Land. Der Vercharterer ist in jedem Fall unverzüglich zu benachrichtigen. Dem Charterer bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Stornierung
Tritt der Charterer vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornokosten bezogen auf den Charterpreis an: bei Stornierung bis 6 Wochen vor Charterbeginn 50 % des Charterpreises, bei Stornierung innerhalb der letzten 6 Wochen vor Charterbeginn 100 % des Charterpreises. Für Aufwendungen, die aufgrund des Unterlassens der Charter entfallen, werden keine Stornogebühren erhoben, wie z. B. für: Endreinigung, Kaution, Bettwäsche, Sonderausstattung etc.
Der Abschluss einer Reise-/Charterrücktrittskostenversicherung wird bereits bei Durchführung der Buchung ausdrücklich empfohlen.
Bezahlverfahren
Der Charterpreis ist in Raten zu zahlen (wie in der Buchungsbestätigung angegeben). Werden die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, kann der Vercharterer nach erfolgloser Abmahnung vom Vertrag zurücktreten und die Yacht anderweitig verchartern. Der Charterer leistet Ersatz für etwaige Vermögensschäden.
Besatzungsliste
Spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn hat der Charterer dem Vercharterer alle mitreisenden Personen (Crew) anhand der vorstehenden Liste zu melden.
Übernahme der gecharterten Yacht
Der Charterer übernimmt die Yacht in eigener Verantwortung. Der Vercharterer oder sein beauftragter Vertreter übergibt dem Charterer die gecharterte Yacht segelfertig und in ansonsten einwandfreiem Zustand, innen und außen gereinigt, mit angeschlossenem Gaskanister (und Reservekanister), mit vollem Benzintank. Der Zustand des Bootes, alle technischen Funktionen (insbesondere Segel, Licht und Motor) sowie die Vollständigkeit des Zubehörs und Inventars werden anhand einer Ausrüstungsliste und einer Checkliste von beiden Parteien im Rahmen der Einweisung eingehend geprüft. Der Vercharterer gewährleistet, dass die Yacht und deren Ausstattung den Anforderungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen im vereinbarten Charter-Fahrtgebiet entsprechen. Die Seetüchtigkeit der gecharterten Yacht und der Ausrüstung wird dann von den Parteien vor Übergabe durch Unterschrift verbindlich bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Widerspruch mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit bei der Übergabe verdeckte Mängel vorhanden waren, auch wenn den Vercharterer hieran kein Verschulden trifft. Der Charterer darf die Übernahme der Yacht nur verweigern, wenn die Seetüchtigkeit erheblich gemindert ist, nicht jedoch bei unerheblichen Abweichungen oder Mängeln.
Der Vercharterer muss mit den Schiffspapieren nachweisen, dass die Yacht haftpflichtversichert und die Prämie bezahlt ist.
Aufgaben des Charterers
Der Charterer hat gegenüber dem Charterunternehmen folgende Pflichten:
- alle Crewmitglieder müssen bis spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn benannt werden (Erstellen einer Crewliste).
- das Boot muss bereits 1-2 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Auscheckzeit am vereinbarten Rückgabeort bereitgestellt werden.
- die vereinbarte Charterdauer darf ohne Rücksprache mit dem Vercharterer nicht einseitig verlängert werden.
- die Yacht ist in den letzten 24 Stunden vor Charterabschluss in ausreichender Nähe zum Rückgabehafen zu halten, um bei widrigen Bedingungen (Schlechtwetter, starker Wind etc.) ein rechtzeitiges Eintreffen zu gewährleisten. Unwetter beeinträchtigen die Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe des Bootes nicht, außer im Falle höherer Gewalt. Bei absehbarer verspäteter Rückgabe ist der Vercharterer unverzüglich zu informieren.
- muss die Wende an einem anderen Ort als dem Rückgabehafen beendet werden, ist der Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist der Charterer dafür verantwortlich, das Boot zu pflegen oder durch ausreichend qualifizierte Personen pflegen zu lassen, bis der Vercharterer das Boot in Besitz nehmen kann. Die Charter endet erst mit der Inbesitznahme und der Charterer trägt alle dadurch entstehenden Kosten.
- die gecharterte Yacht und Ausrüstung sind pfleglich und nach den Regeln der ordnungsgemäßen Seemannschaft zu behandeln.
- Der Charterer hat sich vor Beginn der Wende mit den technischen und allen sonstigen Systemen der Yacht vertraut zu machen, den an Bord befindlichen Anweisungen Folge zu leisten und sich über die Besonderheiten des Schifffahrtsweges (Strömungen, veränderte Wasserstände bei starkem Winde, Fallwinde, Windkanaleffekte usw.)
- turnusmäßige Kontroll- und Wartungsmaßnahmen durchführen, insbesondere Ölstand und Kühlmittelstand des Motors täglich kontrollieren, Bilge täglich kontrollieren und ggf. Wartungen durchführen.
- ein Logbuch zu führen, in dem die Aufzeichnungen über Wettermeldungen, alle festgestellten Schäden an der Yacht und Ausrüstung, Grundberührungen und sonstige besondere Vorkommnisse (Seile im Propeller etc.) eingetragen werden müssen
- sofern und soweit vorhanden, gewissenhaft ein Funkbuch und ggf. ein Zoll- sowie ein Bestands-, Abfahrts- und Ankunftsbuch zu führen.
- Grundberührung sofort melden und bei Verdacht auf Beschädigung der gecharterten Yacht unverzüglich den nächsten Hafen anlaufen und von einem Taucher untersuchen lassen und nach Rücksprache mit dem Vercharterer und auf dessen Anweisung Kranen oder Trockenlegen veranlassen. Dock.
- achten Sie auf besondere Wind- und Wetterverhältnisse und seien Sie besonders vorsichtig bei Nachtfahrten.
- Hafen nur unter Motor ein- und auslaufen, aber nur wenn und solange wie nötig unter Motor fahren (und auf keinen Fall unter Segel ab 10 Grad Krängung!).
- nur mit geeigneten, sauberen Bootsschuhen, deren Farbe nicht abfärbt, an Bord der Yacht zu kommen.
- Schlepphilfe nur im Notfall zu leisten, die gecharterte Yacht nur im Notfall schleppen zu lassen und eigene Taue/Leinen zu verwenden, Leinen nur an Klemmen, Winden oder am Mastfuß zu befestigen und keine Absprachen über das Schleppen zu treffen und Beitreibungskosten, es sei denn, der Hilfeleistende verweigert anderweitig seine Hilfeleistung.
- die gesetzlichen Bestimmungen von Ländern einzuhalten, in denen sich der Charterer aufhält, durchreist oder zu Gast ist, und sich vorab über etwa erforderliche Lizenzen oder Reisegenehmigungen zu erkundigen
- das Boot stets ordnungs- und ordnungsgemäß durch Hafen- und Zollbehörden zu führen und anfallende Hafengebühren ordnungsgemäß zu entrichten.
- jeden Diebstahl der Yacht oder ihres Zubehörs unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden
- die gecharterte Yacht nicht an Dritte zu vermieten oder weiterzuvermieten.
- nicht mehr Personen als erlaubt oder vereinbart an Bord zu lassen (Besatzung)
- keine Veränderungen an Boot und Ausrüstung vorzunehmen.
- Es ist ohne schriftliche Zustimmung des Vercharterers nicht gestattet:
- nicht angemeldete zollpflichtige Waren oder gefährliche Güter oder Stoffe mitzuführen.
- an Regatten teilzunehmen
- Auslaufen aus geschützten Häfen bei Windstärken bis konstant 7 Bft und höher
- Nutzung der Yacht zu Ausbildungszwecken, Transport gegen Entgelt etc.
- Der Vercharterer kann bei unsicheren/unsicheren Schifffahrtsverhältnissen den Schifffahrtsweg einschränken oder Nachtfahrten untersagen. Die Strecken dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vercharterers verlassen werden. Der Charterer und der Skipper und die Crew sind für das Segeln der Yacht verantwortlich und haften gegenüber dem Vercharterer oder Versicherer für alle Schäden, die aus einem Missbrauch der erforderlichen Verhaltensregeln resultieren. Die Crewmitglieder gelten als Erfüllungsgehilfen des Charterers/Skippers.
Rücknahme der gecharterten Yacht
Der Charterer übergibt die gecharterte Yacht an den Vercharterer oder dessen Beauftragte segelfertig in verstautem Zustand gemäß Checkliste, innen und außen gereinigt, mit angeschlossener Gaskartusche (plus Reservekanister) und mit vollem Benzintank. Der Vercharterer kann verbrauchtes und nicht nachgefülltes Material (z. B. Kraftstoff) auf Kosten des Vercharterers ersetzen und die Kosten pauschal festsetzen sowie nach Vereinbarung eine Reinigung auf Kosten des Vercharterers veranlassen. Eine Reinigung kann gegen Aufpreis vereinbart werden. Der Charterer hat die gecharterte Yacht so rechtzeitig (mindestens 1-2 Stunden vor der Übergabezeit) zum Liegeplatz zu bringen, dass eine ausführliche Überprüfung und Reinigung möglich ist. Beide Parteien prüfen gemeinsam den Zustand des Bootes und die Vollständigkeit der Ausrüstung. Der Charterer hat den Vercharterer auch bei Verdacht auf Schäden an der Yacht zu benachrichtigen und verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionstüchtige Ausrüstungsgegenstände bei Rückgabe unverzüglich zu melden. Vercharterer und Vercharterer haben eine Mängel- und Verlustliste zu erstellen und anhand dieser und der Checkliste ein Protokoll zu erstellen, das mit der Unterzeichnung durch beide Parteien verbindlich ist. Verweigert der Vercharterer die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, gilt die Yacht als mangelfrei zurückgegeben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich; dies gilt nicht, wenn und soweit bei der Rücknahme verdeckte Mängel vorhanden waren, die der Charterer infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten hat. Insbesondere darf der Vercharterer die Kaution nicht für später entdeckte Schäden einbehalten. Art, Umfang und Höhe der Schäden, die erst später und ggf. nach Weiterbenutzung der gecharterten Yacht behoben werden dürfen und sollen, sind detailliert zu dokumentieren und für beide Parteien verbindlich.
Schaden (an der gecharterten Yacht)
Der Charterer hat dem Vercharterer etwaige Folgeschäden, Verhaltenspflichten, Haftungsschäden, Kollisionen, Unfälle, Betriebsunfähigkeit, Betriebsstörungen, Beschlagnahme der Yacht oder sonstige Ereignisse unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer und der Vercharterer müssen jederzeit für Anweisungen und Fragen zur Verfügung stehen. Schäden, die auf normaler Abnutzung oder Materialermüdung beruhen, können vom Charterer bis zu einer Höhe von 150,00 Euro ohne Rücksprache behoben werden und die entsprechenden Aufwendungen werden vom Vercharterer gegen Vorlage der Belege erstattet. Über diesen Betrag hinausgehende Aufwendungen hat der Charterer dem Vercharterer (außer in Notfällen oder bei drohender Gefahr) mitzuteilen, zu dokumentieren und zu überwachen und ggf. die finanziellen Vorleistungen zu erbringen. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Der Charterer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die den Schaden und seine Folgen (z. B. Panne) mindern. Können Schäden vor Ort nicht behoben werden, kann der Charterer nach Aufforderung durch den Vercharterer zur vorzeitigen Rückreise (ggf. 24 Stunden vor Übergabe) verpflichtet werden, wenn dies den Umständen nach vertretbar und zumutbar ist. Hat der Vercharterer den Schaden zu vertreten, wird der Charterpreis anteilig für jeden angefangenen Tag erstattet. Hat der Vercharterer den Ausfall nicht zu vertreten, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers ausgeschlossen.
Der Charterer/Skipper/Crew trägt bis zur Höhe seiner Kaution die Kosten für die Behebung von Mängeln oder die Behebung von Sachschäden an der gecharterten Yacht oder Ausrüstung.
Darüber hinausgehende Schäden werden von der Kaskoversicherung übernommen, es sei denn, der Schiffsführer und/oder die Besatzung handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder verstößt gegen Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem eingetretenen Schadensereignis stehen . Dies gilt nicht für Verschleißschäden (zB aufgerissene Nähte an Segeln) oder Schäden, die der Skipper und seine Crew nicht zu vertreten haben.
Sonstige Haftung des Charterers
Der Charterer haftet für alle von ihm oder seiner Crew schuldhaft verursachten Schäden an Dritten oder der gecharterten Yacht, deren Ausrüstung oder Zubehör, insbesondere für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Wartung zurückzuführen sind (sofern und soweit dies der Fall ist eine Pflicht des Charterers) der Generatoren an Bord. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Charterer auch für Ansprüche des Kaskoversicherers (Regress). Sofern und soweit ihn ein Verschulden trifft, haftet der Charterer auch für alle Folge- und Vermögensschäden (z. B. im Falle einer Beschlagnahme) nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Stellt der Vercharterer einen professionellen Skipper, ist dieser für das Segeln der Yacht verantwortlich und haftet für von ihm verursachte Schäden, nicht jedoch für (mit-)verursachte Schäden der Gäste. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vercharterers oder seiner Crew, für das der Vercharterer von einem Dritten ohne (Mit-)Verschulden in Anspruch genommen wird, stellt der Vercharterer den Vercharterer frei sowie alle privat- und strafrechtlichen Folgen, sämtliche Kosten und eine etwaige Rechtsverfolgung im In- und Ausland. Bei mehreren Charterern haften diese als Gesamtschuldner. Der Charterer haftet in vollem Umfang für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit falschen Angaben über seine Fahrtüchtigkeit stehen.
Haftung des Charterunternehmens
Der Vercharterer selbst haftet für Abhandenkommen oder Beschädigungen des Eigentums des Charterers oder der Besatzung sowie für Unfälle nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt etc. Der Vercharterer haftet für Schäden durch Ungenauigkeiten, Änderungen oder Fehler des zur Verfügung gestellten nautischen Materials wie Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler etc. nur dann, wenn er den Charterer oder verantwortlichen Skipper bei Übergabe der Yacht nicht ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat und seiner gemeinsamen Prüfungspflicht. Unberührt bleiben jedoch Schadensersatzansprüche aufgrund der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharters beruhen durch alle Vereinbarungen.
Versicherung (gecharterte Yacht)
Für die gecharterte Yacht besteht eine Kaskoversicherung für Sachschäden an Boot und Ausrüstung sowie eine pauschale Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme der Haftung beträgt mindestens eine Million Euro. Personenschäden infolge von Unfällen an Bord, Schäden an vom Skipper und der Crew mitgebrachten Gegenständen sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sind von einer solchen Versicherung nicht gedeckt, so dass grundsätzlich der Charterer und nicht der Der Vercharterer haftet hierfür bei Verschulden. Der Abschluss einer Kaskoversicherung führt nicht zu einer Haftungsfreistellung des Charterers durch den Vercharterer für Schäden, die der Versicherer nicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Missbrauch der Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z abweichend vom vereinbarten Versandweg) oder für die der Kaskoversicherer selbst Schadensersatz verlangen kann. Die Befrachtung erfolgt nach den im Charterschifffahrtsweg geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bindung (Bestimmungen, Besonderheiten)
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Charterer bei Übergabe vor Ort eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Er haftet pro Chartertörn maximal in dieser Höhe ausschließlich für Sachschäden an der gecharterten Yacht und deren Zubehör, verlorene Ausrüstung und nachweislich von ihm oder seiner Crew verschuldete Diebstähle; dies gilt nicht für Wertminderungen infolge normaler Abnutzung. Bei höherer Gewalt und Diebstahl gilt dies nur, wenn und soweit die Gefahr schuldhaft erhöht wurde (z. B. Ausgehen bei Sturmwarnung). Die Kaution ist bei Übergabe der Yacht in bar oder per Kreditkarte oder im Voraus per elektronischer Überweisung zu zahlen und bei schadensfreier Charter bei Rücknahme der Yacht zur sofortigen Rückzahlung fällig. Können oder sollen Reparaturen erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden und ist nach Einschätzung der Schadenshöhe absehbar, dass der Aufwand weniger als die Hälfte des hinterlegten Betrages betragen wird, so wird mindestens die Hälfte sofort zur Erstattung fällig .
Sonstige Vereinbarungen, Sonstiges, Bekanntmachungen
1) Preisliste, Abweichungen, Änderungen Im Zweifelsfall gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Vercharterers. Für den Fall, dass im Charterpreis enthaltene Steuern, Gebühren oder Abgaben kraft Gesetzes ohne Einfluss der Parteien erhöht oder gesenkt werden, erklären sich der Vercharterer und der Charterer hiermit mit einer entsprechenden Anpassung des Charterpreises einverstanden.
2) Abweichende Charterverträge/vor Ort abzuschließende Zweitverträge Aufgrund der im Land des Vercharterers geltenden Bestimmungen kann es sein, dass der Charterer einen in der Sprache des Gastlandes abgefassten Chartervertrag an Bord haben muss.
3) Rechtliche Einordnung / Haftung der Parteien (Vermittler/ Vercharterer/ Veranstalter): Wird die Buchung über eine Verchartereragentur abgeschlossen, tritt diese als Vermittler zwischen Charterer und Vercharterer auf. Die Vermittlungsstelle haftet nur im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers aus dem mit dem Charterer bestehenden Vertragsverhältnis. Der Vermittler tritt in diesem Vertrag und bei künftigen Vertragsänderungen und einseitigen Erklärungen des Vercharterers gegenüber dem Vercharterer im Namen und für Rechnung des jeweiligen Vercharterers als bevollmächtigter Vertreter auf und ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen.
Schlussbestimmungen (anwendbares Recht, Salvatorische Klausel etc.)
Der Vercharterer und der Vercharterer erklären im Einvernehmen mit dem Vermittler, dass jede weitere Vereinbarung, die vor Ort zwischen dem Vercharterer und dem Vercharterer getroffen wird, keine Wirkung für oder gegen den Vermittler hat, soweit seine Verantwortung in Bezug auf die bestimmte Verwendung der gecharterten Yacht betroffen ist.
Mündliche Zusagen oder Nebenabreden gelten für beide Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt.
Informationen – Daten wird bearbeitet
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten folgender Kategorien: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Rechnungs- und Zahlungsdaten. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden überwiegend aufgrund zwingender Rechtsvorschriften (z. B. Besatzungsliste) verarbeitet und sind darüber hinaus zur Vertragserfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne Ihre personenbezogenen Daten können wir unseren Vertrag mit Ihnen nicht erfüllen. Bei Vertragsabschluss (Chartervertrag) werden alle Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) oder anderer zwingender Vorgaben gespeichert. Wenn Sie unseren Newsletter abonniert haben, verarbeiten wir Ihre Daten auch für dieses Anliegen. Sie können das Abonnement des Newsletters jederzeit kündigen. Zur Datenverarbeitung setzen wir (im erforderlichen Umfang) Auftragsverarbeiter ein. Wir übermitteln Ihre Daten an folgende Empfängerkategorien: Externe Buchhaltung, Steuerberater, Bank, Behörden, (System-)Lieferanten.
Anwendbares Gesetz
Sowohl Charterbetreiber als auch Charterer sind jederzeit an die örtlichen Gesetze und Vorschriften gebunden. Dinge, die in bestimmten Ländern legal sind, können in anderen illegal sein. Sie sollten geltende Beschränkungen prüfen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie lokale Gesetze für Ihre Bootslisten und Charterdienste auf GotoSailing.com gelten, müssen Sie sich rechtlich beraten lassen
Segelrevier
Das Segelrevier ist mit einem Radius von 70 Seemeilen von den Basiskoordinaten für einwöchige Charter begrenzt.
Stornierungsgebühren
Verbleibende Zeit zum Chartern | Stornierungsgebühr |
≥ 42 Tage | 50 % |
42 ≥ 0 Tage | 100 % |
Details zur Crew-Liste
28 Tage vor dem ersten Chartertag muss der Charterer eine ordnungsgemäß ausgefüllte Crewliste senden.Weitere wertvolle Leistungen gegebenenfalls
10 Tage vor Charterantritt ist es verbindlich, detaillierte Informationen zur Ankunft und Abreise zu übermitteln, wenn der Charterer einen Transfer gebucht hat (z. B. vom Flughafen).Transferlisten Details gegebenenfalls
10 Tage vor dem Charterantritt müssen alle Angaben von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.Kautionszahlung
- Kreditkarte
Bewertungen
only good experiences
I had a charter for the first time ever and had only good experiences with Gotosailing. They were very helpful even with questions that went beyond the actual topic, e.g. parking possibilities for car, insurance... Especially without any experience in the field of yacht charter, it was very reassuring to always be able to ask someone. Clear recommendation!
This is our return to Gocek from 2019…
This is our return to Gocek from 2019 and the response to our email for a reservation was really helpful and booking straightforward. Pricing and payment details are clear and easy. Last time the shore crew were great and the boat was immaculately cleaned and fully prepared for us with a detailed handover before departure. The only glitch which is worth remembering was the queue for the fuel berth when returning. This may have changed so we’ll see and ask about it before we leave and plan our return accordingly. Very happy to be back with Goto Sailing.
GotoSailing has the best presales…
GotoSailing has the best presales customer support I've ever seen at any website. Within seconds of asking a question on the popup chat, on a weekend, I got a real person who handled several questions from me over the next half-hour. He could see everything I had filled out on the website, so we didn't waste time on the facts. The next day, I chatted with more questions. The customer service rep was a different person but she knew everything about my case including promises that they had made to chase down some photos. The website presents a lot of information about every boat in an orderly way. Excellent. What remains is the actual charter experience. Hoping it goes as well as the booking process did.
Impressive service
I was very impressed with the customer services, Dave was very patient, answered all my questions and helped me find a very good boat. The booking process was smooth and I highly appreciate the group payment; no more collecting money from friends, everyone paid their share.
The yacht was perfect
The yacht was perfect and all difficulties were solved at once (We had some misunderstanding around the transfer from airport). Thank you very much for your kind assistance! I would also like to thank GotoSailing managers for their assistance. There are some problems with the sight (may be because of my using tablet instead of PC). I filled the transfer form, but only second part was saved.. and I did not check it. But everything was solved after and we enjoyed our trip!
Best company ever!
Gotosailing excellent company and held our hands through the whole process. Loved our experience. Met another lovely couple which enhanced the experience. Would highly recommend. We are a couple in our 60’s and were concerned we would not be fit enough to go sailing. How funny, it was the most relaxing beautiful trip of our lives. Best company ever. Loved our host David who advised on our trip. I will be grateful to him forever for the best trip of my life. Thank you. Enjoy.
Perfect service
Hervorragende Buchungsabwicklung mit Gotosailing. Toller Service, David hat uns geholfen, das perfekte Boot zu finden, gab uns Tipps für die besten Anlegestellen in Split und war immer für uns da, um all unsere Fragen zu beantworten. Ich kann Gotosailing wärmstens weiterempfehlen
Best moments of our summer
Dear GotoSailing.com, thank you for making our sailing holiday so magnificent. This was our first time on a boat and it was way too easier than we thought to arrange every detail. Our 3 kids were too happy since the moment they saw our boat. They didn't even want to go back home :) We are looking forward for next summer! Thanks for everything.
Excellent and prompt communication!
Excellent and prompt communication! Appreciate the patience with our various requests for information about the boat, itinerary and charter operator. The charter operator at ACI Split Marina, Euromarine, was very responsive prior to the trip. If you have chartered before and are a reasonably experienced skipper you should be fine, but don’t expect a formal briefing and thorough pre-inspection like with a Sunsail/Moorings. That said, the boat was immaculately clean and everything worked as advertised. Two minor issues: the boat Tanpopo I is listed as a 2019 model, it’s a 2018. There was a lack of communication and urgency from the receptionists in the Euromarine office in informing us when our boat would be ready at pick up. Our boat returned with a broken window from the previous charterer which appeared to be promptly fixed. There was a disconnect between the dock workers and receptionists who never called us as promised to tell us the boat was ready. Stopping in every hour to ask was fruitless. Finally, we just loaded up the boat and found a worker to do the check out, getting out of the marina late at 6 PM.
Gotosailing was great but didn't translate on the the ground/water
The service from Gotosailing was great but sadly didn't translate onto the ground/water at the beginning of our holiday. The charter company did not cover themselves in glory when we first arrived. They had not got our snorkelling kit, or our SUPs ready and although we were told we could pay for the insurance by credit card, we couldn't and they were very reticent to give us a receipt of the money received. Later in the week when we went back into port they were more efficient. Also I would expect to be able to do an online shop before getting there so not having to spend 2 hours in the sweltering heat shopping for basic supplies. Doing a small shop would be acceptable. The food list that was sent over to us was not extensive at all.
We had to “test” everything onboard
- echosounder unit wasn’t connected so we had to do it ourselves after 2 days when we finally figured out the error (owners told us it was working the day before which was BS since the cable wasn’t connected) - bow (jet) thruster stopped working already the first day and couldn’t be repaired although we rerouted our trip to meet up with maintenance staff - no electrical fans nor solar panels were installed although it was part of the inventory list at the time of booking - the boat didn’t have any gangway and we were promised to get one after one day (but we didn’t) - the boat was equipped with a wrong water supply setup which made the refilling of water a nightmare - the dinghy was left with 1-2l of fuel and the dinghy itself could barely take two people onboard All in all, we were the first group to charter the boat since delivery and we had the unfortunate situation to “test” everything onboard
I couldn't recommend GotoSailing highly enough.
I hired a 37 ft Bavaria 2006 In Split in the second week of July 2019. The boat was a great price which was a bit of a worry from a company I had never dealt with before but I needn't have worried - see below. I had many dealings with Fleur and Dave of the office who were excellent. I dealt mostly with Fleur who was prompt and very supportive. I had a few problems before I arrived which meant a lot of correspondence with Fleur. My flight got in at 1am so the taxi service had to wait for me - No problem! I had problems in delay in getting my ICC Cert renewed before departure which meant i would to have hired a local skipper at Euro 1000 - GotoSailing offered to pay a significant portion so I could enjoy my holiday. I was very appreciative of their offer. In any event, my Cert arrived in time so didn't need a skipper.The Base Office manager Kristina was very helpful - West Cork is the place to go on holidays Kristina! The Base Manager Nicolai was brilliant. I rang him a few times over the week and he was patient and offered lots of additional local knowledge advice re anchoring spots etc. The Boat was not a new one but in great condition. Everything worked and was spotlessly clean. The engine was very well maintained and the sails as good as new. The only 2 areas of possible improvement might be the size of the dinghy (2 large adults and 2 chunky teenagers made for interesting transfers from anchor at night in windy conditions) and the electronic chart plotter was not fixed close to the wheel which having to go below but maybe Im spoilt as my own 36 footer has that facility with a bigger dinghy! I couldn't recommend Goto sailing highly enough. They really wanted me to have a good time and went the extra mile, particularly offering to pay costs on what was a low profit week for them with their original excellent offer. Great value for money, great customer service and they are my operator of choice next year. Robin Bradley Dublin Ireland... on facebook
Can't beat the Greek Islands!
We sailed with friends who had a larger boat from another company and our boat was better equipped and more functional in so many ways. Having solar power was a godsend, allowing us to charge the fridge/etc. all day and keep the important refreshments ready to share with our friends. Chartering team was very helpful and quick to check us in all clear. Can't beat the Greek Islands so hope to go again soon! The only confusion when trying to book was a map of the area relative to our friends. Otherwise all good.